Zeit 10.08.2026
15:43 Uhr

Steuerreform: Finanzminister Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück


Auch in Zukunft soll der Steuerfreibetrag für steuerpflichtige Vereine bei 5.000 Euro liegen. Der Plan von Lars Klingbeil, diese Grenze abzusenken, ist damit vom Tisch.

Steuerreform: Finanzminister Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück
Nach heftiger Kritik hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Pläne für einen niedrigeren Freibetrag bei steuerpflichtigen Vereinen wieder einkassiert. Der entsprechende Passus werde aus dem Gesetz gestrichen, sagte der Vizekanzler der Nachrichtenagentur dpa. Es sei ihm dabei nie um kleine Vereine gegangen, sondern um Wirtschaftsverein und Verbände. »Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den Tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen«, sagte Klingbeil. Die Kritik nehme er ernst. Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gilt. Einkommen bis 1.000 Euro wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, beispielsweise Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.