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10.08.2026
15:43 Uhr
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Auch in Zukunft soll der Steuerfreibetrag für steuerpflichtige Vereine bei 5.000 Euro liegen. Der Plan von Lars Klingbeil, diese Grenze abzusenken, ist damit vom Tisch.

Nach heftiger Kritik hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Pläne für einen niedrigeren Freibetrag bei steuerpflichtigen Vereinen wieder einkassiert. Der entsprechende Passus werde aus dem Gesetz gestrichen, sagte der Vizekanzler der Nachrichtenagentur dpa. Es sei ihm dabei nie um kleine Vereine gegangen, sondern um Wirtschaftsvereine und Verbände. »Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den Tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen«, sagte Klingbeil. Die Kritik nehme er ernst. Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gilt. Einkommen bis 1.000 Euro wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, beispielsweise Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. Steuerpläne sehen Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergelds vor Die Steuerpläne für Vereine sind nicht der einzige Gegenstand der Steuerreform, gegen den in den vergangenen Tagen Kritik laut wurde. Mehrere Unionspolitiker hatten dem Finanzminister vorgeworfen , die Bürgerinnen und Bürger weniger zu entlasten als versprochen. Dem widerspricht der SPD-Minister klar: »Den Beschluss des Koalitionsausschusses setzen wir damit eins zu eins um«, sagte er. Im Jahr 2028 werde die versprochene Entlastung in Höhe von zehn Milliarden Euro erreicht. Auch Recherchen der ZEIT zeigten , dass in den kommenden beiden Jahren insgesamt eine Entlastung in angekündigter Höhe erreicht wird. Aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums , der der ZEIT vorliegt, gehen noch weitere Eckpunkte der Steuerreform hervor. So soll der Grundfreibetrag, also der Betrag, ab dem ein Lohn versteuert werden muss, bis zum 1. Januar 2028 von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro steigen. Das Kindergeld soll schrittweise in den kommenden beiden Jahren um 13 Euro steigen, auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Die Entlastungen werden über die sogenannte Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent finanziert, die ab einem niedrigeren Einkommen greifen soll, und einer neuen Superreichensteuer in Höhe von 47 Prozent.