Zeit 18.08.2026
14:15 Uhr

Prozesse: Spargelbauer nach Tötung von Ehefrau in Psychiatrie


Prozesse: Spargelbauer nach Tötung von Ehefrau in Psychiatrie
Der 56 Jahre alte Landwirt aus Eimke ist nach der Tötung seiner Ehefrau aufgrund der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Das Lüneburger Landgericht verfügte im Prozess wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes im Landkreis Uelzen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Damit folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Gericht ordnete die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Freispruch des Angeklagten erfolgte, weil dessen Impulskontrolle und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt am 25. Februar nach den Ausführungen des Sachverständigen ausgeschlossen waren, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Mann litt seit Jahren unter Depressionen, ein Schreiben der Spargelvereinigung an dem Tag habe ihn verzweifeln lassen. Älterer Sohn überwältigt den Vater Der Spargelbauer hatte an dem Winterabend auf dem Hof bei Uelzen in der Lüneburger Heide erst die Frau gewaltsam mit einer Eisenstange traktiert und mit einem Messer getötet. Danach versuchte er, seine zwei Söhne mit der Stange umzubringen. Der damals 15-jährige Sohn erlitt schwerste Kopfverletzungen, der zwei Jahre Ältere konnte seinem Vater irgendwann die Stange entreißen. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Prozess gestand der Landwirt die Tat und führte aus, dass er auch sich selbst habe umbringen wollen. «Was passiert ist, ist eine einzige Katastrophe», sagte der Angeklagte. Die Tat tue ihm unendlich leid. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch, hielt eine Unterbringung aber nicht für angezeigt, weil die Familie des Angeklagten ihn unterbringen wolle. Die Nebenklage, die die Söhne vertritt, hatte keinen konkreten Antrag gestellt. © dpa-infocom, dpa:260818-930-547285/1