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19.03.2026
11:44 Uhr
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Hunderttausende hätten Anspruch auf Hilfsleistungen zur Pflege, aber nur wenige bekommen sie, weil sie am Antrag scheitern. Doch dabei kann man sich unterstützen lassen.

Verdeckte Pflegearmut ist ein sperriger Begriff. Dabei haben Hunderttausende Pflegebedürftige hierzulande sehr konkrete finanzielle Probleme – und zwar nicht nur jene, die für die Kosten eines Pflegeheims aufkommen müssen. Sondern viele aus der sehr viel größeren Gruppe der Menschen, die häuslich gepflegt werden. Eine neue, vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebene Studie zur Pflegearmut zeigt, dass rund 300.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige in Deutschland keine Hilfe zur Pflege erhalten, obwohl ihnen diese Leistung zustehen würde. Aktuell werden rund 4,9 Millionen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt. Die Autoren der Studie schätzen, dass mindestens etwa 390.000 von ihnen Anspruch auf Hilfe zur Pflege hätten. Tatsächlich erhielten diese Leistung aber nur etwa 76.000 – sprich: Mehr als 80 Prozent der armutsgefährdeten Pflegebedürftigen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, erhalten sie nicht. Ermittelt hat diese Zahlen ein Team um den Rechtswissenschaftler und Pflegeexperten Thomas Klie vom gemeinnützigen Institut AGP Sozialforschung in Freiburg. Das Institut ging 1989 aus einem Forschungsschwerpunkt an der Evangelischen Hochschule Freiburg hervor und forscht zu Pflege und Versorgung. Für die Studie wurden amtliche Zahlen zur tatsächlich gezahlten Hilfe zur Pflege ausgewertet, differenziert nach häuslicher Versorgung und stationärer Unterbringung. Um zu schätzen, wie viele Menschen zu Hause eigentlich Anspruch hätten, wird eine Modellrechnung mit sogenannten grundsicherungsnahen Daten genutzt. Das sind Datensätze, aus denen sich anhand von Einkommen und Wohnkosten ableiten lässt, ob jemand Anspruch auf Sozialleistungen hätte. Die Nichtinanspruchnahme ergibt sich aus der Differenz zwischen dieser Schätzung und den tatsächlich bewilligten Fällen. Die Hilfe zur Pflege muss man beim Sozialamt beantragen und nachweisen, dass die eigenen Mittel und die der gesetzlichen Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. In der öffentlichen Debatte wurde zuletzt viel über die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen diskutiert. Allerdings lebt nur die Minderheit aller Pflegebedürftigen in einem Alten- oder Pflegeheim, die allermeisten werden zu Hause und von Angehörigen, ambulanten Pflegediensten und Pflegekräften versorgt, die bei ihnen zu Hause leben. Gerade die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist sehr teuer, aber auch bei den ambulanten Pflegediensten fallen hohe Eigenanteile an. Wer nur eine kleine gesetzliche Rente hat und keine weiteren Einkünfte, kommt mit den Leistungen der Pflegekasse oft nicht aus. Deren Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. 2026 beträgt das Pflegegeld zwischen 347 Euro (Grad zwei) und 990 Euro (Grad fünf) im Monat. Wer stattdessen einen Pflegedienst nutzt, kann sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen – dafür steht etwa doppelt so viel Geld zur Verfügung. Beides lässt sich kombinieren, allerdings fällt der Anspruch auf die Sachleistungen dann entsprechend geringer aus. Zusätzlich erhalten alle Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, etwa für Hilfe im Haushalt oder andere Unterstützung im Alltag. Für viele Menschen ist das aber zu wenig Geld. Das zeigt ein beispielhafter Durchschnittsfall: Frau Meyer ist 80 Jahre alt, sie lebt allein in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen und hat Pflegegrad vier. Ihre Kinder wohnen in Berlin und München und können sich nur zeitweilig an Wochenenden um sie kümmern. Sie braucht Hilfe beim Waschen und Anziehen, beim Aufräumen und Putzen sowie beim Aufwärmen von Mahlzeiten. Ein Pflegedienst kommt morgens und abends. Tausende Euro Eigenanteil auch häuslicher Pflege Für diese zwei täglichen Einsätze liegen die Kosten nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) im Schnitt zwischen 2.600 bis 3.300 Euro im Monat , je nach Dienst und Leistungsumfang. In diesem Beispiel nehmen wir den Mittelwert von 2.900 Euro. Dazu kommen andere Ausgaben wie für eine Hilfe im Haushalt, etwa zwei bis drei Stunden pro Woche. Das kostet im Beispiel 320 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (131 Euro monatlich) kann einen Teil davon decken, wenn ein anerkannter Anbieter genutzt wird. Den Rest muss die Rentnerin privat aufbringen. Für einen Hausnotruf fallen monatlich etwa 35 Euro an, außerdem beauftragt sie einen Einkaufsdienst, der gut 60 Euro im Monat kostet. Insgesamt summieren sich die pflegebedingten Kosten damit auf 3.315 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt aber nur maximal 1.859 Euro im Monat an Pflegesachleistungen. Zieht man noch den Entlastungsbetrag von 131 Euro ab, bleiben 1.325 Euro, die Frau Meyer aus eigener Tasche zahlen muss. In unserem Beispiel nehmen wir an, dass Frau Meyer ein Einkommen aus einer Witwenrente und einer eigenen Rente von 1.500 Euro netto im Monat hat. Das entspricht einer durchschnittlichen Witwenrente sowie der einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente einer westdeutschen Frau in ihrem Alter. Nach Abzug ihres Eigenanteils bleiben ihr 175 Euro für alle übrigen Lebenshaltungskosten: Miete, Heizkosten, Strom, Kleidung, Lebensmittel, Versicherungen, Medikamente und Fahrten zum Arzt.