Zeit 18.03.2026
17:16 Uhr

Missbrauch: Ex-Bundestagsabgeordneter wegen Kindesmissbrauchs verurteilt


Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter wurde wegen des Missbrauchs von Kindern verurteilt. Er muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Missbrauch: Ex-Bundestagsabgeordneter wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Der frühere Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte für den 69-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wie ein Gerichtssprecher der ZEIT bestätigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Das ehemalige FDP-Mitglied hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten , sein Verteidiger einen Freispruch gefordert. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte der 69-Jährige zum Prozessauftakt gesagt. Die mitangeklagte Frau aus Goslar in Niedersachsen widersprach dem früheren Politiker aus Berlin und räumte die Vorwürfe ein. Sie erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Den beiden wurde vorgeworfen, 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde. Im Februar 2025 wurde der Politiker vom Amtsgericht Tiergarten bereits wegen Verbreitung und Besitzes von Inhalten zu Kindesmissbrauch zu einer Strafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe wurde in das neue Urteil miteinbezogen. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig. Der Berliner Prozess war zudem Ausgangspunkt für die Ermittelungen und den Prozess in Niedersachsen. Nach dem Prozess mit wenigen Verhandlungstagen und nur zwei Zeugen hatte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft für Ebbing beantragt. Für die Frau hielt er ein Jahr auf Bewährung für angemessen. Mit seinem Urteil ging das Gericht für beide über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.