Zeit 09.03.2026
12:06 Uhr

Coronaimpfung: Klage wegen Hörsturz nach Coronaimpfung muss neu verhandelt werden


Der Bundesgerichtshof verpflichtet das Oberlandesgericht Koblenz zur Neuverhandlung einer Klage gegen AstraZeneca. Eine Frau klagte dort wegen eines Hörsturzes.

Coronaimpfung: Klage wegen Hörsturz nach Coronaimpfung muss neu verhandelt werden
Das Oberlandesgericht Koblenz muss die Klage einer Frau wegen eines Hörsturzes nach einer Coronaimpfung neu verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klägerin forderte Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs des Pharmakonzerns AstraZeneca sowie Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied nicht darüber, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelte. Er stellte aber fest, dass das Koblenzer Gericht Rechtsfehler machte, als es die Klage abwies. Mit der Begründung des Oberlandesgerichts könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, teilte der Bundesgerichtshof mit. Die Frau, eine Zahnärztin, hatte sich 2021 gegen Corona impfen lassen. Drei Tage nach der Impfung hatte sie einen Hörsturz, seitdem ist sie auf einem Ohr taub. Über ihre Klage muss das Oberlandesgericht nun noch einmal verhandeln.