Zeit 12.08.2026
13:43 Uhr

Abschiebeverbot für PKK-Funktionär: Gericht sieht Foltergefahr in der Türkei für ehemaligen PKK-Funktionär


Das Bundesamt für Migration wollte ein früheres Mitglied der PKK abschieben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht aber die Gefahr der Folter in der Türkei.

Abschiebeverbot für PKK-Funktionär: Gericht sieht Foltergefahr in der Türkei für ehemaligen PKK-Funktionär
Trotz einer gegenwärtigen Annäherung zwischen der Türkei und der verbotenen türkischen Arbeiterpartei bleibt ein Abschiebeverbot für einen hochrangigen PKK-Funktionär bestehen. Der schwer kranke 74-Jährige, der in den Neunzigerjahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, weil ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit Abschiebung gedroht und das bestehende Abschiebeverbot widerrufen hatte. In der mündlichen Verhandlung stellten die Richter klar, dass sie für den mutmaßlichen früheren Kämpfer der verbotenen türkischen Arbeiterpartei bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland eine erhebliche Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung sehen. Die Menschenrechtssituation sei insbesondere für Menschen, denen Terrorismusbeteiligung vorgeworfen werde, weiter »mangelhaft«. Der Kläger könne in der Türkei nicht von einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgehen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gehe zwar von einer »erheblichen Verstrickung des Klägers in der PKK« aus, erläuterte der Vorsitzende Richter. So habe er sich an Kämpfen beteiligt und gelte als altgedienter PKK-Kader. Bei der Frage, ob ein Abschiebeverbot widerrufen werden könne oder nicht, gehe es aber um die Frage, ob die drohende Situation von Folter im Zielland sich inzwischen erheblich und dauerhaft verbessert habe. Das sei in diesem Fall nicht zu erkennen. Der Reformprozess in der Türkei stehe noch am Anfang, es sei offen, wie er sich in den nächsten Jahren gestalte, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Schäfers. In der Türkei droht ihm unmenschliche Behandlung Angesichts dieser klaren Worte und auch mit Blick auf den Gesundheitszustand des Klägers erklärte sich ein Vertreter des Bamf noch vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereit, seine Entscheidung zu revidieren und den Widerruf des Abschiebeverbots aufzuheben, also dem 74-Jährigen nicht mehr mit einer Abschiebung zu drohen. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Die türkische Regierung wirft dem 74-jährigen Mann die Mitgliedschaft in der PKK sowie sechsfachen Mord vor. Weil ihm 1992 die Todesstrafe in der Türkei drohte, war er nach Deutschland geflüchtet. Später wurde ihm der Schutzstatus als Flüchtling aberkannt, ein Gericht setzte aber 2007 ein Abschiebeverbot durch, weil er in der Türkei Folter und unmenschliche Behandlung zu befürchten habe. Anfang des Jahres hatte das Bamf das Abschiebeverbot unter Verweis auf die Auflösung der PKK aufgehoben. Nach einem jahrzehntelangen blutigen Konflikt mit dem türkischen Staat hatte die PKK im Mai 2025 ihre Auflösung angekündigt. Später begannen einige Kämpfer, ihre Waffen niederzulegen, und die PKK kündigte ihren Rückzug aus der Türkei in den Nordirak an. Zuletzt hatte das türkische Parlament ein Gesetz für eine mögliche Freilassung von PKK-Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen verabschiedet. Es soll den Friedensprozess voranbringen. Die PKK ist in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation gelistet.