„Als wir in Auschwitz (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article255180794/Auschwitz-1945-Wie-die-Welt-die-Wahrheit-erfuhr.html) ankommen, steht Doktor Mengele an der Rampe. Er wählt die Menschen aus, die sterben oder weiterleben sollen“, erzählt Zeitzeugin und Holocaust-Überlebende Jona Laks in einem NDR-Podcast (verlinkt auf https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Josef-Mengele-war-der-Teufel-von-Auschwitz,audio191893.html) . Er habe mal nach links und mal nach rechts gezeigt. „Heute wissen wir, was mit links gemeint war. Links war das Krematorium.“ Über den Nazi-Verbrecher Mengele, auch als „Todesengel von Auschwitz“ bekannt, hat der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) nun zahlreiche Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht ( hier finden Sie das 217 Seiten lange Dossier (verlinkt auf https://backend.vbs.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-vbsch-files/files/2026/09/10/fb0c787a-4807-4f7a-b378-864908d1b46b.pdf) ). Darunter sind viele Zeitungsberichte, aber auch Polizeidokumente, die stellenweise geschwärzt sind. In den Unterlagen geht es unter anderem um Hinweise an die Polizei, dass Mengele sich möglicherweise nach seiner Flucht aus Deutschland in der Schweiz aufgehalten haben könnte oder eine Einreise unter falschem Namen plane. Ebenso finden sich verschiedene Hinweise auf dessen angeblichen Aufenthalt, etwa in Irland, Argentinien oder Chile. Laut einem anderen Dokument war 1964 ein als Student getarnter israelischer Spion in der Schweiz, um Spuren Mengeles zu verfolgen. Bislang hatte der Nachrichtendienst Versuche von Historikern, die Unterlagen einzusehen, abgelehnt, zuletzt im Februar 2026. Er verwies stets darauf, dass es dafür eine Schutzfrist bis 2071 gebe. Der Historiker Gérard Wettstein, der zu Mengele forscht, hatte dagegen beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Beschwerde eingelegt. „Geschwärzt ist nur, was geschützt werden muss: Personendaten von früheren und heutigen Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und seinen Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie Personendaten von Drittpersonen mit überwiegenden Persönlichkeitsrechten“, teilt das zuständige Verteidigungsministerium mit. Auch Wettstein spricht von einem „umfassenden Dossier“. Gegenüber dem Medienhaus SRF (verlinkt auf https://www.srf.ch/news/schweiz/archivakten-zu-kz-arzt-mengele-historiker-wirft-ndb-zensur-bei-mengele-dossier-vor) aus der Schweiz sagte er zudem: „Aber, und das ist schon der erste Kritikpunkt, es ist mit Schwärzungen versehen, vor allem was Personendaten anbelangt. Das ist sehr unschön.“ Der Historiker spricht von Zensur und ärgert sich, dass nach der Veröffentlichung der Nachweise fehle, dass sich Mengele im Jahr 1961 in Zürich aufgehalten habe. „Die offene Frage ist tatsächlich: War er 1961 in Kloten – ja oder nein? Darüber gibt es Gerüchte.“ Für die Beantwortung dieser Frage müssten Historiker einen integralen Zugang zu diesem Dossier haben. „Aber das haben sie nicht“, kritisiert Wettstein. Man sehe Spuren, „da sieht man auch, dass offenbar die Zusammenarbeit nicht immer geklappt hat, dass die Polizei nicht so gehandelt hat, wie sie hätte handeln können und sollen“. Eine Aussage, dass die Polizei oder eine andere Schweizer Behörde Kriegsverbrecher Mengele geschützt hätte, sei aufgrund der neuen Quellenlage mit geschwärzten Fakten und Personen nicht möglich, zitiert das SRF weiter. „Sie können keinen Gesamtkontext herstellen.“ Das Mengele-Dossier war vom Polizeidienst der Bundesanwaltschaft, der Vorgängerorganisation des NDB, erstellt worden und 2001 an das Bundesarchiv gegangen. Der Arzt Josef Mengele (1911-1979) war im Konzentrationslager Auschwitz für grausame, oft tödliche medizinische Experimente verantwortlich und unter dem Namen „Todesengel von Auschwitz“ bekannt. Ihm gelang nach Kriegsende die Flucht nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien.