Wie schwer es ist, in Prüfungen die Höchstpunktzahl zu erreichen, beschreiben Jurastudenten gerne so: „18 Punkte sind für den lieben Gott, 17 für den Klausursteller.“ Deshalb zählt, wer neun Punkte und damit ein „voll befriedigend“ schafft, in den Rechtswissenschaften schon zu den Besten. Martin Georg Scheugenpflug aus Worms hat – parallel zu seinem BWL-Studium – eines der besten Jura-Examen in Deutschland abgelegt und liegt damit in NRW auf Platz 1 seines Jahrgangs. Dennoch hat er gegen die aus seiner Sicht fehlerhafte Bewertung einer Klausur geklagt – und bekam Recht. Vor wenigen Tagen hat er auch sein Zweites Staatsexamen abgelegt, erneut mit einem Gesamtergebnis von 14,31 Punkten – also mit einem „Sehr gut“. Ein Gespräch über Gerechtigkeit, Leistungsdruck und die Tücken des Systems. WELT: Herr Scheugenpflug, Sie haben 2023 im ersten Staatsexamen mehr als 15 Punkte erzielt – ein Ergebnis, das weniger als 0,1 Prozent der Jurastudenten schaffen. Trotzdem hielten Sie die Note in einer Klausur für falsch. Warum? Martin Georg Scheugenpflug: Im ersten Staatsexamen hatte ich in fünf von sechs Klausuren zweistellige Ergebnisse erreicht, genauer gesagt 15 oder 16 Punkte. Es gab nur einen einzigen Ausreißer nach unten: eine Klausur im Zivilrecht, die mit neun Punkten benotet worden war. Das kam mir komisch vor und ich wollte es genauer wissen. Also habe ich Einsicht beantragt. WELT: Und haben was genau entdeckt? Scheugenpflug: In der Juristerei ist es ja so: Es kommt nicht darauf an, dass man die eine „richtige“ Lösung findet, sondern dass man einen vertretbaren Weg sauber begründet. Aus meiner Sicht wurden von den Korrektoren in der Klausur viele Dinge als nicht richtig bewertet, obwohl sie zumindest juristisch vertretbar sind – zum Teil sogar so, wie es in Lehrbüchern steht. Insgesamt habe ich 14 Stellen bemängelt. Fast alle zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg ja dann auch festgestellt hat. Die Korrektoren sind jetzt verpflichtet, die Arbeit noch einmal neu zu bewerten. Mal sehen, was dabei rauskommt. Denn ich halte es für schwierig, weil sie sich doch schon in der ersten Benotung festgelegt haben. Es stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob eine vollständige Neubewertung nach einer bereits erfolgten Bewertung vollkommen unvoreingenommen möglich ist. WELT: Wie kam es aus Ihrer Sicht zu dieser fehlerhaften Bewertung? Scheugenpflug: Die Korrektoren haben sich sehr stark an einer Lösungsskizze orientiert – also einem Vorschlag, der zeigt, wie eine Aufgabe ideal gelöst werden kann. Ich dagegen habe teilweise andere Lösungswege gewählt und sogar juristische Ansprüche geprüft, die objektiv vorlagen, die aber nicht im Erwartungshorizont standen – und dafür wurden mir Punkte abgezogen. Wie unterschiedlich das gesehen wird, zeigen die Klausurergebnisse des Jurastudenten Ron Straßburg, die jüngst für viel Aufsehen gesorgt haben. Er bekam in einer Klausur eine Bewertung von 18 Punkten, weil er über die Musterlösung hinaus zusätzliche, vertretbare Lösungswege aufgezeigt hatte. Meine Mehrarbeit wurde dagegen negativ ausgelegt, statt sie zu honorieren. Daran sieht man, welche Rolle der Beurteilungsspielraum von Korrektoren spielt. WELT: Um welchen Fall ging es überhaupt in dieser Klausur? Scheugenpflug: Um einen Hausverkauf, bei dem Mängel auftraten – und um die Frage, welche rechtlichen Folgen es hat, wenn das Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet wurde. Also ein zivilrechtlicher Fall. Das ist auch so ein Punkt, den ich kritisch finde: Der Erstkorrektor meiner Klausur arbeitet laut eigenen Angaben schwerpunktmäßig im Strafrecht, hat also im Alltag wenig mit dem Thema Zivilrecht zu tun. Das gilt auch für den Zweitkorrektor. Formal ist das natürlich zulässig – sie haben schließlich auch die dafür notwendigen Examen abgelegt. Aber aus meiner Sicht kann das zumindest mit erklären, warum mehrere meiner vertretbaren Lösungsansätze in einer zivilrechtlichen Klausur, eben durch Spezialisten im Strafrecht, als falsch bewertet wurden. WELT: Halten Sie die falsche Benotung Ihrer Klausur für einen Einzelfall – oder ein grundsätzliches Problem? Scheugenpflug: Ich glaube nicht, dass meine Klausur ein Einzelfall ist. Wenn bei mir an wirklich so vielen Stellen Bewertungsfehler passiert sind – und das waren ja wirklich viele –, dann liegt es nahe, dass das auch bei anderen Klausuren passiert. Man darf ja nicht vergessen: Die Korrektoren korrigieren nicht nur eine Arbeit, sondern eine Menge. Und wenn sie sich stark an einer Musterlösung orientieren und wenig offen für andere vertretbare Lösungswege sind, dann muss das zwangsläufig auch andere Prüflinge betreffen. Ich vermute aber, dass viele Studenten nicht dagegen vorgehen. Sie sehen ihre Note, sind vielleicht unzufrieden, scheuen aber den Aufwand, den ein Widerspruch oder sogar eine Klage bedeutet. Das kostet schließlich auch Zeit und Geld. Deshalb bleiben solche Fehler oft bestehen. Und ich finde, das sollte so nicht sein. WELT: Es ging Ihnen bei Ihrer Klage also um Gerechtigkeit? Scheugenpflug: Genau, offen gesagt ging es mir hauptsächlich darum. Denn wenn etwas fachlich vertretbar ist, darf es nicht als falsch bewertet werden. Das ist ein Grundprinzip juristischer Ausbildung. Mein Fall sollte ein Präzedenzfall sein für zukünftige andere Fälle. Denn er sollte klären, wie viel Beurteilungsspielraum Prüfer haben – oder eben nicht. WELT: Hätte die Künstliche Intelligenz Ihre Klausur fairer und besser bewertet? Scheugenpflug: KI kann sicherlich unterstützen, gerade bei einfacheren, sehr strukturierten Sachverhalten. Da lässt sich vieles standardisieren. Aber man darf nicht vergessen: KI ist immer nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert wird. Und gerade in der Juristerei ist entscheidend, ob ein Lösungsweg vertretbar ist – auch wenn er nicht der Musterlösung entspricht. Da stellt sich die Frage, ob eine KI das überhaupt leisten kann. Und am Ende halte ich es für wichtig, dass bei solchen Bewertungen noch ein Mensch draufschaut – gerade weil es nicht nur um richtige oder falsche Antworten geht, sondern auch um Argumentation. Aber weil Deutschland es nicht mal geschafft hat, die gerichtliche E-Akte und die E-Klausur in beiden Examen ganz einzuführen, ist nicht absehbar, dass KI einen prüfen wird. WELT: Sie kritisieren aber nicht nur Ihre konkrete Bewertung, sondern auch das Notensystem der Rechtswissenschaften insgesamt. Warum? Scheugenpflug: Mal abgesehen davon, dass die derzeitige Notenskala in ihrer Grundstruktur aus den frühen 1980er-Jahren stammt, wirkt sie an vielen Stellen auch demotivierend und in sich nicht mehr vermittelbar. Mit neun Punkten gehört man in der staatlichen Pflichtfachprüfung schon zu den besten zehn bis 15 Prozent, aber nach außen klingt das oft nur nach „voll befriedigend“. Gleichzeitig erreichen Noten im Bereich von 14 Punkten und mehr nur ganz wenige. Dazu kommt, dass sich am Ende alles auf diese eine große Prüfung konzentriert. Das erzeugt einen enormen Druck, weil im Grunde nur diese wenigen Klausuren entscheiden. Alles, was man vorher gemacht hat, spielt für das Examen keine Rolle. WELT: Wie sind Sie persönlich mit dem Leistungsdruck in dieser Phase umgegangen? Scheugenpflug: Viele denken, Jura sei vor allem Auswendiglernen. Das halte ich für einen Fehler. Natürlich gibt es Dinge, die man auswendig lernen muss, das will ich gar nicht bestreiten, halte es aber für untergeordnet. Entscheidend ist das Verständnis eines Themas. Man muss sich anschauen: Wie ist ein Rechtsgebiet systematisch aufgebaut? Was ist der Sinn und Zweck einer Norm? Wenn man das einmal verstanden hat, erschließt sich vieles von selbst – auch in der Klausur. WELT: Sie haben Ihr Jura parallel zu einem dualen BWL-Studium bei der Deutschen Bank abgeschlossen. Wie schafft man so ein Pensum? Scheugenpflug: Ich habe relativ früh gelernt, Verantwortung zu übernehmen. Ich war während meiner Schulzeit lange bei den Pfadfindern, und da übernimmt man automatisch auch für andere Verantwortung – das hat mich geprägt. Außerdem lernt man durch die Doppelbelastung zwangsläufig, sich zu strukturieren und diszipliniert zu arbeiten. Wenn man gleichzeitig arbeitet und studiert, funktioniert es sonst nicht. Ich habe mir das entsprechend eingeteilt und sehr zielgerichtet gearbeitet. Außerdem kam mir während der Prüfungsphase die Corona-Zeit in gewisser Weise entgegen. Es gab weniger Anwesenheitspflicht, und zugleich bin ich gut darin, für mich allein zu lernen. WELT: Und was hat Ihnen ganz praktisch geholfen? Scheugenpflug: Klausuren schreiben. So viele wie möglich. Ich habe in der Vorbereitungsphase mehr als 100 Übungsklausuren geschrieben. Meine Eltern, die auch beide Rechtswissenschaften studiert haben, sagen immer: Das Jurastudium ist ein „durchgewetzter Hosenboden“. Da ist viel dran – man muss sich einfach hinsetzen und die Dinge immer wieder durchgehen. So lernt man auch automatisch auswendig. Außerdem haben mich Podcasts stark geprägt, vor allem Vorlesungen von Professoren, die den Stoff mit Begeisterung vermitteln. Das hat mich motiviert, auch in meiner Freizeit weiterzumachen. WELT: Aber was ist mit dem psychischen Druck? Scheugenpflug: Der ist in der Tat enorm, denn das ganze Studium läuft auf wenige Klausuren innerhalb kurzer Zeit hinaus. Mein Bruder Franz Josef, der Psychologie studiert, hat mir auch viele Techniken gezeigt, wie man mit Stress umgeht und sich mental darauf vorbereitet. Mir haben Sport, Meditation und ausreichend Schlaf geholfen. Außerdem muss ich dazu auch sagen, dass ich schon immer gerne gelernt habe: Ich habe im Gymnasium eine Klasse übersprungen und dann mein Abitur mit 0,8 abgeschlossen. WELT: Oder Ihnen liegt die Juristerei einfach im Blut, bei zwei Eltern, die Juristen sind? Scheugenpflug: Das stimmt wahrscheinlich auch. Mein Vater arbeitet als Notar und hat eine eigene Kanzlei, meine Mutter ist Mediatorin und Jura-Dozentin an der Hochschule. Meine Eltern haben oft über Jura gesprochen – das fing schon beim Frühstück am Küchentisch an und ging beim Abendessen weiter. Aber ich hatte auch andere Interessen, und an meinem Bruder sieht man, dass jeder eine eigene Persönlichkeit und Interessenlage hat. WELT: Im Moment befinden Sie sich im zweiten Staatsexamen. Werden Sie da auch genau auf die Bewertung schauen? Scheugenpflug: Ganz sicher sogar. Die Klausuren habe ich schon geschrieben. Da liege ich im Schnitt bei 13,25 Punkten. In der besten Klausur hatte ich 17 Punkte, in der schlechtesten acht – mal sehen, wie die Prüfer da bewertet haben (lacht). Die mündlichen Prüfungen stehen noch aus. Das Ziel ist auf jeden Fall, dass ich insgesamt wieder über die 14 Punkte komme. WELT: Und als was möchten Sie später arbeiten, bei so einem Examen samt absehbaren Bestnoten? Scheugenpflug: Da möchte ich mich noch nicht festlegen. Vielleicht mache ich erst einmal einen Master in BWL oder schreibe noch eine Doktorarbeit in Jura. Oder ich kombiniere die beiden Dinge – je nachdem, was mir in der jeweiligen Lebenssituation mehr Spaß macht.