Welt 06.10.2026
19:46 Uhr

Ehemaliger BND-Präsident soll für Aserbaidschan spioniert haben


Im Fall um Ex-BND-Chef August Hanning prüfen Ermittler offenbar Kontakte zu einem mutmaßlichen Agenten aus Aserbaidschan. Im Zentrum steht eine geheime Analyse, die für einen ausländischen Nachrichtendienst bestimmt gewesen sein soll.

Ehemaliger BND-Präsident soll für Aserbaidschan spioniert haben

In der Verratsaffäre um den Ex-Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, werden neue Details bekannt. Nach „Spiegel“ (verlinkt auf https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ex-bnd-chef-hanning-soll-analyse-fuer-geheimdienst-von-aserbaidschan-erstellt-haben-a-4ad08c35-eaa5-47cc-a253-8fa459771e40) -Informationen gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass der frühere Chef der deutschen Auslandsspionage mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Den Ermittlungen zufolge soll sich Hanning über seinen früheren Büroleiter beim BND, Manfred D., als „geheim“ eingestufte Dokumente beschafft und diese für die Erstellung einer schriftlichen Analyse verwendet haben. Diese war laut Bundesanwaltschaft für den „Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates“ bestimmt. Für welchen Staat dieser tätig war, teilte die Ermittlungsbehörde nicht mit. Dem „Spiegel“ zufolge soll es sich bei dem mutmaßlichen Auftraggeber um den aserbaidschanischen Geheimdienstmann handeln. Ob die von Hanning erstellte Analyse den Adressaten tatsächlich erreichte, ist demnach Gegenstand laufender Ermittlungen. Der Ex-BND-Chef und ehemalige Staatssekretär war am Dienstagmorgen verhaftet worden. Anlass der Festnahme ist ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen des dringenden Tatverdachts der landesverräterischen Ausspähung und das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen. Darüber hinaus werden Hanning versuchter Landesverrat sowie geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen. Zeitgleich mit dem Zugriff bei Hanning verhafteten Ermittler auch seinen Ex-Büroleiter Manfred D., dem Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen wird.