Als Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in dem Obst- und Gemüseladen seiner Familie in Hamburg-Bahrenfeld erschossen wurde, berichtete sein Vater der Polizei von zwei deutschen Männern, die er kurz nach der Tat in der Nähe des Geschäfts gesehen hatte. Die Ermittler verfolgten jedoch andere Spuren. Sie suchten die Täter im Umfeld der türkischstämmigen Familie, prüften Verbindungen ins Drogen- und Rotlichtmilieu sowie zur organisierten Kriminalität. Erst zehn Jahre später, nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), wurde bekannt, dass der damals 31-Jährige das dritte Opfer einer rechtsextremen Mordserie geworden war. Bei den beiden Männern, die der Vater gesehen hatte, dürfte es sich um Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehandelt haben. Süleyman Taşköprü hinterließ eine Frau und eine kleine Tochter. Bis heute steht die Frage im Raum, warum die Sicherheitsbehörden den rassistischen Hintergrund der Tat nicht erkannten und ob mögliche Hinweise nicht konsequent genug verfolgt wurden. 25 Jahre nach dem Mord versucht Hamburg noch immer, Antworten auf diese Fragen zu finden. Anders als andere Bundesländer setzte die Bürgerschaft dafür keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, sondern entschied sich 2023 für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt. Die Wissenschaftler sollen die Tat, die Ermittlungen und mögliches Behördenversagen aufarbeiten. Dabei geht es auch um die Frage, warum die Sicherheitsbehörden den rechtsextremen Hintergrund der Tat nicht erkannten und ob weitere NSU-Verbrechen möglicherweise hätten verhindert werden können, wenn die Ermittlungen bereits nach dem dritten Mord in die richtige Richtung geführt worden wären. Doch ausgerechnet an entscheidender Stelle ist das Projekt ins Stocken geraten: beim Zugang zu Akten der Bundesanwaltschaft. Seit Monaten bemüht sich die Forschungsgruppe um Unterlagen aus den Beständen der Bundesanwaltschaft. Die Behörde verweigert die Herausgabe mit Verweis auf laufende Ermittlungen. Die Hamburgische Bürgerschaftskanzlei und die Wissenschaftler haben deshalb das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe angerufen. Dort soll nun geklärt werden, ob die Akten für die wissenschaftliche Aufarbeitung herausgegeben werden müssen. Bürgerschaftspräsidentin Veit hält den Gang vor Gericht für notwendig. Sie habe den Auftrag, das Forschungsprojekt „zum Gelingen zu bringen“, sagte die SPD-Politikerin in dieser Woche im Rathaus. Dazu gehöre es auch, die Voraussetzungen für die Arbeit der Wissenschaftler zu schaffen. „Wenn überraschenderweise eine Bundesbehörde sich dazu entschlossen hat, nicht mitzumachen, dann müssen wir uns da eben unsere Rechte erstreiten.“ Die vollständige Verweigerung der Aktenherausgabe hält Veit für nicht gerechtfertigt. „Die Begründung ist, dass man die Hamburger Aktenbestandteile nicht mehr identifizieren könnte. Das halte ich mindestens für fragwürdig.“ Sie sei „guten Mutes“, dass das Verfahren für die Bürgerschaft erfolgreich enden werde. Der juristische Streit hat inzwischen auch die Grundsatzdebatte über den Hamburger Weg der NSU-Aufarbeitung neu aufgeheizt. Denn Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem der NSU einen Mord verübte, ohne dass anschließend ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde. Während in anderen Ländern Abgeordnete Akten anfordern, Zeugen laden und Behörden zur Auskunft verpflichten konnten, setzte die Bürgerschaft auf eine wissenschaftliche Untersuchung unter parlamentarischer Begleitung. Neues Feuer erhält die Debatte nun durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Cansu Özdemir (Linke) hatte prüfen lassen, welche Rechte ein Untersuchungsausschuss im Vergleich zu einem Forschungsprojekt gegenüber der Bundesanwaltschaft besitzt. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Ein Untersuchungsausschuss verfüge über einen „verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Aktenvorlage“. Für wissenschaftliche Forschungsprojekte bestehe dagegen „nach überwiegender Auffassung“ kein entsprechender materieller Rechtsanspruch. Die Herausgabe von Unterlagen stehe vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle. Untersuchungsausschüsse nähmen deshalb gegenüber der Bundesanwaltschaft eine „stärkere und weitreichendere Rechtsposition“ ein als Forschungsprojekte. Die Linke sieht sich dadurch bestätigt. Ihr innenpolitischer Sprecher Deniz Celik erklärt: „Das Gutachten entzieht der rot-grünen Ausrede den Boden: Ein Forschungsprojekt ist kein Ersatz für einen Untersuchungsausschuss.“ Der Wissenschaftliche Dienst stelle „unmissverständlich fest, dass ein Untersuchungsausschuss gegenüber der Bundesanwaltschaft eine stärkere und weitreichendere Rechtsposition hat“. Das schwächere Instrument Der aktuelle Streit um die NSU-Akten zeige, dass SPD und Grüne sich „bewusst für das schwächere Instrument entschieden“ hätten. Wer die offenen Fragen zum Mord an Süleyman Taşköprü und zu möglichem Behördenversagen wirklich aufklären wolle, müsse nun die Konsequenz ziehen und einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Veit weist diese Schlussfolgerung bislang zurück. Das Forschungsprojekt arbeite, sagte sie. Die Wissenschaftler werteten bereits Akten des Landeskriminalamts, des Verfassungsschutzes und anderer Stellen aus. Für das kommende Frühjahr werde ein erster Zwischenbericht erwartet. Sollte Karlsruhe den Zugang zu den Unterlagen der Bundesanwaltschaft allerdings verweigern, müsse man überlegen, „wie wir sonst an die Akten kommen“. Veit verwies darauf, dass es weiterhin Stimmen gebe, die einen Untersuchungsausschuss für den besseren Weg hielten. Eine Festlegung auf diesen Weg nahm sie nicht vor. Ende Juni nahm der Konflikt eine überraschende Wendung. Damals übergab das Hamburger Bündnis gegen Rechts Bürgerschaftspräsidentin Veit einen Datenträger mit nach eigenen Angaben 196 Ermittlungsakten zum NSU-Komplex. Die Aktivisten erklärten, ihnen seien die Unterlagen zugespielt worden. Veit nahm den Stick entgegen, machte jedoch deutlich, dass sie die Daten weder selbst auswerten noch an die Wissenschaftler weitergeben werde. „Ich werde ihn sicher verwahren, ich werde ihn mir nicht anschauen und ich werde ihn auch nicht weitergeben“, sagte sie damals. Sollten es tatsächlich die behaupteten Ermittlungsakten sein, wäre „jeder Umgang damit in hohem Maße strafbewehrt“. Stattdessen wolle die Bürgerschaft den offiziellen Rechtsweg beschreiten. Im Gespräch sagte Veit nun, sie habe den Datenträger auch dem Generalbundesanwalt angeboten. „Der wollte ihn auch nicht haben“, sagte die Bürgerschaftspräsidentin. Der Stick liege deshalb weiterhin „im Safe“. Damit bleibt eine der zentralen Fragen der Aufarbeitung ungeklärt: Warum führte der Mord an Süleyman Taşköprü nicht dazu, dass die Ermittler die rechtsextreme Spur erkannten? Ein Vierteljahrhundert nach der Tat sucht Hamburg noch immer nach Antworten. Und streitet gleichzeitig darüber, wer die Akten dazu sehen darf.