SpOn 10.03.2026
12:00 Uhr

Wermelskirchen: Freispruch für Angeklagten im Prozess um Brandstiftung


Die Indizien reichen nicht: Ein 34-Jähriger, der wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung angeklagt war, ist vom Landgericht Köln freigesprochen worden. Im Verfahren hatte er geschwiegen.

Wermelskirchen: Freispruch für Angeklagten im Prozess um Brandstiftung

Klarer Freispruch für den 34-Jährigen: Das Kölner Landgericht hat am Dienstag einen Mann vom Vorwurf der schweren Brandstiftung und des mehrfachen Mordversuchs freigesprochen. Es gebe »viel zu wenige Indizien, um den Angeklagten zu verurteilen«, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Dem Freigesprochenen stehe jetzt Entschädigung für die mehrmonatige Untersuchungshaft zu. Der bestehende Untersuchungshaftbefehl wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

In der Nacht zu Pfingstsamstag 2025 hatte es in der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Wermelskirchen nacheinander in drei Mehrfamilienhäusern gebrannt. Alle Häuser liegen in fußläufiger Entfernung zueinander in der Innenstadt. Die örtliche Feuerwehr war angesichts der Brandserie an ihre Grenzen gestoßen und musste Fahrzeuge und Personal aus den umliegenden Gemeinden anfordern. 220 Rettungskräfte waren in der Brandnacht im Einsatz, insgesamt mussten rund 30 Personen aus den Häusern gerettet werden.

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Im Prozess berichteten die Überlebenden der Brandanschläge von Todesängsten in der Brandnacht und anhaltenden psychischen Belastungen seither. So hatte ein 30-Jähriger, der aus Iran stammt, unter Tränen erzählt, er sehe sich noch immer am Fenster seiner Wohnung stehen mit dem Gedanken: »Noch drei Minuten, dann ist mein Leben vorbei.« Immer wieder seien brennende Teile des Dachs herabgestürzt, Flammen im Treppenhaus hätten die Flucht aus der Wohnung unmöglich gemacht. Seiner Frau, die noch in Iran lebte, habe er eine Abschiedsnachricht geschickt. Seit der Brandnacht habe er »jede Nacht Angst«.

Unklar, wie es weitergeht

Weil in allen drei betroffenen Häusern Familien mit Migrationsgeschichte wohnten, war der Verdacht aufgekommen, dass es sich um eine rassistische Tat gehandelt haben könnte. Die Ermittler hatten diese These jedoch bald wieder verworfen. Auch die Strafkammer des Landgerichts schloss ein solches Motiv aus.

Weil sich der 34-Jährige im gesamten Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, musste das Gericht seine Entscheidung allein auf die von den Ermittlern zusammengetragenen Indizien stützen. Die seien allerdings so schwach, dass die Kammer »von der Täterschaft nicht überzeugt« sei, hieß es in der Begründung. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft – ebenso wie die Verteidigung – auf Freispruch plädiert.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, man werde zunächst die Urteilsbegründung prüfen und erst danach über eventuelle weitere Schritte entscheiden. Grundsätzlich denkbar sind Rechtsmittel gegen die Entscheidung selbst, neue Ermittlungen zur Feststellung des Täters – oder das Akzeptieren der jetzigen Entscheidung. »Das allerdings ist natürlich zutiefst unbefriedigend, dass dann ein Täter weiterhin frei herumläuft«, sagte einer der Prozessbeteiligten am Rande der Verhandlung.