SpOn 10.03.2026
19:47 Uhr

Verfassungsschutz: AfD in Niedersachsen verhindert Extremismus-Hochstufung


Der Verfassungsschutz hat die AfD Niedersachsen als ersten westdeutschen Landesverband der Partei höhergestuft. Nach einer Klage der Partei liegt die Einstufung jedoch vorerst auf Eis, bis über den Eilantrag entschieden wird.

Verfassungsschutz: AfD in Niedersachsen verhindert Extremismus-Hochstufung

Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die geplante Hochstufung des Landesverbands nach einer Klage der AfD vorerst ausgesetzt. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Verweis auf Informationen des Innenministeriums in Hannover.

Die AfD hat gegen die Entscheidung des niedersächsischen Verfassungsschutzes Klage eingereicht und zugleich einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Laut den Behörden gilt der Landesverband weiterhin als beobachtungsbedürftig. Bis das Verwaltungsgericht Hannover im Eilverfahren entscheidet, wird die Partei jedoch nur als Verdachtsfall geführt.

Damit verzichtet der Geheimdienst vorerst weitgehend auf besonders weitreichende nachrichtendienstliche Mittel, etwa den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Mitte Februar als erster Landesverband hochgestuft

Der Verfassungsschutz hatte die AfD Niedersachsen Mitte Februar als ersten westdeutschen Landesverband der Partei höhergestuft. Nach Einschätzung der Behörde prägt inzwischen eine rechtsextreme Ideologie die Partei und ihren Landesverband. Zwar trete die AfD nach außen teilweise moderater auf, eine klare Abgrenzung von extremistischen Kräften sei jedoch nicht erkennbar.

Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte damals erklärt, die Einschätzung des Verfassungsschutzes sei eindeutig: Die größte Gefahr für die Gesellschaft gehe derzeit vom Rechtsextremismus aus, und die AfD Niedersachsen sei diesem Spektrum klar zuzuordnen.

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»Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung«

Mit der Hochstufung sollte der Landesverband künftig als »Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung« geführt werden. Damit wären dem Verfassungsschutz auch schärfere geheimdienstliche Maßnahmen möglich gewesen, die in der bisherigen Verdachtsphase rechtlich nicht zulässig sind.

Erstmals war die AfD Niedersachsen im Mai 2022 als Verdachtsfall eingestuft worden. 2024 verlängerte der Verfassungsschutz diese Phase einmalig um zwei Jahre. Spätestens im Mai 2026 muss die Behörde entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue rechtliche Grundlage stellt.

dtt/dpa