Die Annullierung der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied im Eilverfahren am Montag, dass die Wahlabsage nicht sofort vollzogen werden kann. Das Eingreifen von Landrat Gernot Schmidt (SPD) als Kommunalaufsichtsbehörde wurde damit für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte der parteilose Kandidat Patrick Hübner.
Schmidt habe keine Rechtsgrundlage für die Absage der Wahl gehabt, befand das Gericht. Seine Kompetenz ende am Tag vor der Wahl. Nachträglich könnten möglicherweise vorliegende Wahlmängel nur in einem Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Der gerügte Mangel bei der Briefwahl sei aus Sicht des Gerichts zudem nicht offenkundig.
Schmidt hatte die Wahl vom 15. Februar acht Tage später annulliert, weil Unregelmäßigkeiten bei den eingegangenen Briefwahlunterlagen aufgefallen waren. Von den mehr als 4000 versandten Briefwahlunterlagen kamen dem Landkreis zufolge lediglich 2835 an die Wahlbehörde zurück.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen waren in einer Postfiliale eingegangen, die sich in einem Privatgeschäft Hübners befindet. Aus Sicht von Landrat Schmidt ist es auffällig, dass ein »außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe« nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden habe. Kandidat Hübner wies den Verdacht der Wahlmanipulation zurück.
Hübner bekam im ersten Wahlgang 22,5 Prozent der Stimmen und lag damit knapp vor der zweitplatzierten Einzelbewerberin Annette Binder, die auf 21,2 Prozent der Stimmen kam. Die Stichwahl sollte am kommenden Sonntag stattfinden. Vom Verwaltungsgericht hieß es nun, dass »im Fall der Nichtdurchführbarkeit« der Stichwahl eine Verschiebung derselben möglich sei.
Das östlich von Berlin gelegene Strausberg hat etwa 27.700 Einwohner. Seit 2010 ist dort Elke Stadeler (parteilos) Bürgermeisterin. Sie trat nicht erneut zur Wahl an.
Ein Kandidat mit einer Postfiliale, vermutete Unregelmäßigkeiten und ein Stopp des Votums: Lesen Sie hier die Hintergründe zum Fall der Wahl in Strausberg.
