In Peru ist Wählengehen kein rein freiwilliger Akt: In dem südamerikanischen Land gilt Wahlpflicht. Papst Leo XIV., der neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsangehörigkeit besitzt, hat sich dieser Auflage jedoch jüngst entzogen. Wie peruanische Medien am Mittwoch berichteten, gab das Kirchenoberhaupt bei der am vergangenen Wochenende abgehaltenen Regionalwahl keinen Stimmzettel ab.
Leo war vor seiner Wahl zum Papst viele Jahre als Priester in Peru tätig gewesen. Dort sollte er 2015 auch zum Bischof geweiht werden. Da das laut einem 1980 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Vatikan und Lima aber nur peruanischen Staatsbürgern erlaubt ist, erwarb Robert Francis Prevost, wie er damals noch hieß, die entsprechende Staatsangehörigkeit.
Im Mai 2025 wurde er nach dem Tod von Papst Franziskus zum Nachfolger auf dem Heiligen Stuhl gewählt. Seitdem lebt er im Vatikan.
Bei Nichtwählen droht eine Geldstrafe von 7 bis 19 Euro
Für die Regionalwahl in Peru wurde ihm den Berichten zufolge dennoch ein Wahllokal zugewiesen, und zwar in seiner früheren Bischofsstadt Chiclayo. Dort tauchte er demnach jedoch nicht auf.
Konsequenzen hat das allerdings keine: Das Kirchenoberhaupt fällt unter eine Ausnahme – ab dem Alter von 70 Jahren ist die ansonsten geltende Wahlpflicht in Peru aufgehoben. Leo ist vor wenigen Wochen, am 14. September, 71 geworden.
In Peru ist das Wahlrecht gemäß Verfassung für Bürger sowohl ein Recht als auch eine gesetzliche Pflicht. Dies soll eine hohe Wahlbeteiligung gewährleisten und den Gemeinschaftssinn stärken. Wer unentschuldigt und ohne Ausnahmeregelung nicht wählen geht, muss mit einer Geldbuße von umgerechnet 7 bis 19 Euro rechnen.
Ein gutes Jahr ist Leo nun schon Papst und hat dabei vor allem bei seinem Landsmann Donald Trump nicht wirklich gepunktet: Nie zuvor haben sich ein US-Präsident und ein Papst bei kontroversen Themen öffentlich so sehr gezofft wie Leo und Trump. Hier lesen Sie die Chronik einer Eskalation.
