SpOn 20.03.2026
11:06 Uhr

München: Mitarbeiter einer Tankstelle in Grasbrunn betrügt Kunden um Lottogewinn


15 Monate zur Bewährung lautet das Urteil gegen einen Tankstellenmitarbeiter aus Bayern. Der Mann hatte versucht, einen Lottoschein einzulösen, nachdem einem Kunden vorher verheimlicht worden war, dass er gewonnen hatte.

München: Mitarbeiter einer Tankstelle in Grasbrunn betrügt Kunden um Lottogewinn

Ein Mitarbeiter einer Tankstelle in Grasbrunn bei München hat einen Kunden um seinen Gewinn in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro gebracht – und wurde dafür jetzt vom Amtsgericht München verurteilt. Gegen Patrick D. seien 15 Monate auf Bewährung verhängt worden, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts dem SPIEGEL entsprechende Berichte der Münchner Boulevardzeitung »TZ«  und der »Bild«-Zeitung .

Demnach kam im April 2024 ein Lottospieler mit seinem Schein in die Tankstelle, um diesen prüfen zu lassen. Dort habe er »fälschlicherweise mitgeteilt bekommen, dass kein Gewinn damit erzielt worden sei«, sagte eine Lottosprecherin der »Bild«-Zeitung. Daraufhin ließ der Mann den Schein offenbar zurück. Bei dem Mitarbeiter, der die falsche Auskunft gab, soll es sich nicht um Patrick D. gehandelt haben. Vielmehr soll der andere Mitarbeiter D. den Lottoschein weitergegeben haben.

Gewinn für echten Gewinner verloren

Nach einigen Monaten ging D. dann den Berichten zufolge zur Lottozentrale in München, um den Gewinn selbst einzustreichen. Doch dort seien die Mitarbeitenden aufmerksam geworden. Denn als Mitarbeiter der Lotto-Annahmestelle dürfe er dort gar nicht spielen. D. gestand die Tat vor Gericht. Inwiefern gegen den zweiten Mitarbeiter ermittelt wird, konnte der Amtsgerichtssprecher nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich bislang noch nicht auf eine Anfrage des SPIEGEL zu dieser Frage.

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Dem eigentlichen Gewinner bringt das nichts mehr: Er habe »bislang weder durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden noch durch uns ermittelt werden« können, sagte die Lottosprecherin. Zudem hätte er ohne den Lottoschein auch keinen Anspruch auf den Gewinn.

bbr