Das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung von Katherina Reiche will den Umstieg auf klimafreundliches Gas und Heizöl vor allem privaten Haushalten auferlegen. Industrie oder Gewerbe sollen von einer geplanten Quotenpflicht ausgenommen werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters und das »Handelsblatt« unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums berichten.
Die sogenannte Grüngasquote soll das neue Heizungsgesetz ergänzen. Demnach sollen Lieferanten von 2028 an verpflichtet werden, einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe für die Versorgung privater Haushalte beizumischen. Die Quote soll bei einem Prozent beginnen und bis 2045 auf 100 Prozent steigen.
Kommunale Unternehmen warnen vor Engpässen
Während das neue Heizungsgesetz, im Amtsdeutsch Gebäudemodernisierungsgesetz, Vorgaben einerseits besonders für Verbraucher macht, setzt die Grüngasquote andererseits bei den Brennstofflieferanten an. So soll schrittweise der gesamte Heizgas- und Heizölabsatz an private Haushalte bis 2045 klimaneutral werden. Die über die Quote bereitgestellten grünen Brennstoffe sollen auf die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes angerechnet werden können.
Die Grüngasquote ist nicht nur wegen der geplanten Ausnahmen für die Wirtschaft umstritten. Durch sie kommen auf Haushalte mit entsprechenden Thermen auch zusätzliche Kosten zu. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte zudem vor Engpässen bei grünen Brennstoffen und möglichen Preissteigerungen. »Bisher fehlt eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen«, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er forderte eine Biomethanstrategie zur Ausweitung der heimischen Produktion und der Importe sowie Klarheit über die Folgen für die Verbraucherpreise.
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Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums von Katherina Reiche (CDU) erklärte, die verfügbaren Potenziale reichten nach Einschätzung des Ministeriums aus. Es berief sich auf entsprechende Gutachten. Das Ministerium betonte, die Grüngasquote solle Investitionen anstoßen und bis 2030 zusätzlich zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) einsparen. Bei erheblichen Engpässen könne der Quotenanstieg angepasst werden. Das Ziel einer vollständigen Umstellung bis 2045 bleibe bestehen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wiederum reformierte das bisherige Heizungsgesetz. Damit wurde der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gekippt. Demnach mussten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen kam dies einem Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen gleich.
