SpOn 23.09.2026
12:41 Uhr

Heilbronn: Wegen Mordes verurteilter »Wollhaus-Raser« wird ausgewiesen


Ein in Heilbronn geborener und aufgewachsener Mann verlor die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen und tötete einen Familienvater. Jetzt muss er Deutschland verlassen.

Heilbronn: Wegen Mordes verurteilter »Wollhaus-Raser« wird ausgewiesen

Ein wegen Mordes verurteilter Raser aus Heilbronn wird ausgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Dieses hatte argumentiert, die Ausweisung des jungen Mannes sei »für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft unerlässlich«.

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt in der Wollhausstraße bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.

Das Landgericht verurteilte den Fahrer, den sogenannten Wollhaus-Raser, ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Es hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen habe rechnen können.

Illegale Autorennen als Straftatbestand

Illegale Autorennen sind seit Oktober 2017 eine Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein »Rennen gegen sich selbst«. In den vergangenen Jahren hat es auch immer wieder Mordanklagen nach Rasereien oder illegalen Autorennen gegeben.

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im vergangenen April zeigte sich die Kammer nicht davon überzeugt, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Er sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Zudem habe er »die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt«.

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Gegen diese Entscheidung hatte der Mann einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, die der VGH nun ablehnte. Der Kläger habe weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch sonstige Zulassungsgründe ausreichend dargelegt, hieß es, zudem habe er sich nicht hinreichend mit der Begründung der Richter auseinandergesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Aktenzeichen 11 S 1326/26 ). Der Täter darf acht Jahre nicht nach Deutschland zurückkehren.

Was eine Gutachterin über wiederkehrende Muster bei jungen Rasern berichtet, lesen Sie hier .

hba/dpa