SpOn 20.03.2026
20:58 Uhr

Heilbronn: Mehrere Jahre Haft für Rettungssanitäterin nach Giftanschlägen auf Kollegen


Sie mischte heimlich verschreibungspflichtige Medikamente in die Getränke ihrer Kollegen. Nun ist eine 25-jährige Rettungssanitäterin wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Heilbronn: Mehrere Jahre Haft für Rettungssanitäterin nach Giftanschlägen auf Kollegen

Eine angehende Notfallsanitäterin aus dem Kreis Ludwigsburg muss für drei Jahre und acht Monate in Haft, weil sie versucht hat, ihre Kollegen zu vergiften. Die Strafkammer des Heilbronner Landgerichts zeigte sich überzeugt, dass die 25-Jährige von Oktober 2023 bis April 2024 in mindestens vier Fällen verschreibungspflichtige Medikamente gestohlen und ihren Kollegen untergemischt hat.

Unter den verwendeten Arzneimitteln befindet sich auch das Medikament Atropin, das aus der Tollkirsche gewonnen wird. Es ist wasserlöslich und kann bei einer Überdosierung tödlich wirken.

Laut Anklage mischte die Verurteilte die Medikamente mal in eine mit Bitter Lemon und Wasser gefüllte Trinkflasche oder in ein Glas Wasser, mal in Eistee, ein anderes Mal in den Kaffee eines ahnungslosen Kollegen. Die Sanitäter hatten sich daraufhin über Herzrasen und Doppelsicht beschwert. Einer von ihnen hatte während eines Einsatzes Ausfallerscheinungen erlitten und war selbst mit dem Rettungswagen abgeholt worden.

Verurteilte wollte den Kollegen »eins auswischen«

Ihre Taten hatte die Angeklagte aus dem Kreis Ludwigsburg bereits zum Prozessauftakt eingeräumt. Massiver Druck und Mobbing während ihrer Ausbildung hätten sie dazu veranlasst. In der Verhandlung betonte sie aber, nicht die Absicht gehabt zu haben, jemanden zu verletzen oder zu töten. Den Kollegen auf der Rettungswache in Vaihingen/Enz habe sie lediglich »eins auswischen« und sie »ärgern« wollen.

Die Kammer sah das ähnlich und verurteilte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr hingegen versuchten Mord in vier Fällen vorgeworfen. Zum Prozessauftakt hatte die Anklagevertretung ausgeführt, die Frau habe die potenziell lebensgefährliche Wirkung der Medikamente »mindestens vorhergesehen und billigend in Kauf genommen«. Die Sanitäter hätten rein zufällig überlebt.

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Die erste Auflage des Prozesses war geplatzt, weil ein ehrenamtlicher Richter gestorben war. Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde der Prozess daher neu aufgerollt.

sei/dpa