Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen Bestechlichkeit und bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten verurteilt. Neben einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren ordnete das Gericht an, dass die Taterträge in Höhe von knapp 972.000 Euro eingezogen werden sollen. Der 65-jährige Onkologe aus Reinbek bei Hamburg war bereits vorbestraft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Arzt eine Vereinbarung mit einem Harburger Apotheker getroffen. Der Onkologe erhielt finanzielle Vorteile, der Apotheker bekam Rezepte für die Zubereitung teurer Krebsmedikamente, sogenannter Zytostatika.
Eine entsprechende Vereinbarung gab es demnach auch mit einem Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg unterhielt. Der 66 Jahre alte Unternehmensberater wurde den Angaben zufolge von der Kammer bereits in der vergangenen Woche in einem abgetrennten Verfahren wegen Bestechung im Gesundheitswesen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch dieses Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Das Verfahren gegen den mitangeklagten Apotheker war bereits im Juli gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden.
