Sie selbst schweigt noch, nun aber äußert sich der Anwalt von Marine Le Pen: Er sei mit dem Urteil »in Teilen zufrieden«, sagte Rodolphe Bosselut, der die französische Rechtspopulistin vertritt. »Das ist ein guter Anfang.« Das Berufungsgericht sei beachtlich von dem Urteil aus erster Instanz abgewichen, »vor allem bei der Strafe der Unwählbarkeit, die für uns ein extrem wichtiger Punkt ist«. Man werde nun darüber nachdenken, wie man mit dem Urteil verfahren wolle, so Bosselut. Le Pen kann gegen die Entscheidung in Revision gehen.
Am frühen Nachmittag hatte das Gericht Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in einer Affäre um Scheinbeschäftigungen schuldig gesprochen. Es verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe – davon zwei Jahre auf Bewährung und eins, das sie zu Hause mit Fußfessel absitzen muss. Außerdem entzog es ihr das Recht, bei Wahlen anzutreten für 15 Monate und verhängte 30 weitere Monate auf Bewährung. Weil ebendiese Strafe seit dem Urteil in erster Instanz angewendet wird, hat Le Pen die 15 Monate bereits verbüßt. In erster Instanz wollte das Gericht Le Pen das passive Wahlrecht aber für fünf Jahre entziehen. (Lesen Sie hier mehr zum Urteil.)
Der Anwalt des Europaparlaments, Patrick Maisonneuve, sagte, das Parlament sei Opfer von Veruntreuung öffentlicher Gelder gewesen. Das Europaparlament trat in dem Verfahren gegen Le Pen und weitere Mitglieder ihrer Partei als Nebenkläger auf. Die Politiker hätten über Jahre Geld vom europäischen Steuerzahler gestohlen, und dies habe das Gericht bestätigt, so Maisonneuve.
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Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron antwortete auf eine Frage zu dem Urteil lediglich, es sei für die Demokratie gut, wenn der Präsident Justizentscheidungen nicht kommentiere. Le Pen selbst sagte im Vorfeld, sich um 20 Uhr im Fernsehen zum Urteil äußern zu wollen.
