SpOn 31.07.2026
14:38 Uhr

Frankfurt am Main: Ehemann wirft Frau 60 Meter in die Tiefe – lebenslange Haft


Um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können und sich eine teure Scheidung zu sparen, hat ein Familienvater seine Ehefrau aus dem 22. Stock geworfen. Ein Gericht verurteilt ihn wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.

Frankfurt am Main: Ehemann wirft Frau 60 Meter in die Tiefe – lebenslange Haft

Ein Familienvater hat seine Ehefrau aus dem 22. Stock eines Frankfurter Hotels mehr als 60 Meter in die Tiefe gestoßen, um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können und sich eine teure Scheidung zu sparen. Nun wurde der Mann vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

»Ihr Verhalten steht sittlich auf niedrigster Stufe«, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer zu dem 60-Jährigen. »Wie einen Müllsack« habe dieser seine Frau über das Balkongeländer »entsorgt«. Der 60-Jährige hatte in dem fast vier Monate dauernden Prozess nichts zu den Vorwürfen gesagt.

Spurenlage passte nicht zu der Behauptung des Ehemanns

»Es wäre das perfekte Verbrechen gewesen, wenn die Behörden nicht so akribisch ermittelt hätten«, sagte der Richter. Direkt nach dem Mord am Vatertag im Mai 2023 hatte der Ehemann gesagt, seine Frau sei beim Sex von der Balkonbrüstung gestürzt. Doch die Spurenlage passte nicht zu seinen Angaben. Fast zwei Jahre lang wurde daher auch verdeckt gegen den in Rodgau im Landkreis Offenbach lebenden Mann ermittelt.

Dort hatte er sich mit seiner Freundin und den Kindern aus der Ehe mit der Ermordeten ein neues Leben aufgebaut. Doch im Frühjahr 2025, rund zwei Jahre nach dem Mord, wurde er festgenommen. Am 1. April 2026 begann der aufwendige Prozess im Landgericht. Während der insgesamt 20 Verhandlungstage wurden sogar zu Beweiszwecken an dem besagten Balkon im 22. Stock des Hotels mögliche Sexszenen nachgestellt.

Letztlich gebe es keine Zweifel daran, dass der Mann seine Frau ermordet habe, so der Richter. Die Geliebte habe vom Angeklagten verlangt, sich von der Ehefrau zu trennen. Er habe im Internet nach unauffälligen Tötungsarten recherchiert und sich letztlich dazu entschieden, die Ehefrau aus großer Höhe zu stürzen und dies wie einen Unfall aussehen zu lassen.

Einen Tag vor dem Mord buchte der Deutschbrite laut den Feststellungen des Gerichts für den Vatertag das Zimmer im 22. Stock. Seiner Ehefrau gaukelte er vor, die Beziehung retten zu wollen.

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Das Ehepaar verbrachte den Vatertag gemeinsam in Frankfurt, am späten Abend kehrte es in das Hotel zurück. Es bleibt laut dem Richter unklar, was in den 13 Minuten geschah, in denen das Paar allein in dem Hotelzimmer war. Andere Hotelgäste hörten einen lauten Schrei und die Rufe »Nein, nein«.

Als später die Leiche der Frau gefunden wurde, war sie kaum noch bekleidet, an den Armbeugen hatte sie Verletzungen, die vor dem Mord entstanden waren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

kub/dpa