Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin und Mutter eines gemeinsamen Kindes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zuständige Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der 30-Jährigen im Oktober 2025 maskiert vor ihrer Wohnung aufgelauert hatte. Als sie die Wohnung mit zwei ihrer insgesamt drei Kinder verließ, näherte er sich ihr von hinten und stach mit einem Messer achtmal auf sie ein. Dabei wurde sie an Kopf, Hals und Oberkörper verletzt.
Auch Kind der Getöteten angegriffen
Die Frau erlag ihren Verletzungen noch vor Ort. Direkt nach dem Angriff stieß der 33-Jährige eines der Kinder bei dessen Flucht zu Boden und stach ihm mit dem Messer in den Rücken. Das Kind wurde verletzt.
Wegen des Angriffs auf das Kind verurteilte die Kammer den 33-Jährigen außerdem wegen Körperverletzung. Mit dem Urteil folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert.
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Der Vorsitzende Richter sprach von »einer Art Hinrichtung«. Drei Stunden habe der Angeklagte im Auto gewartet, bis die 30-Jährige das Haus für einen Spielplatzbesuch verließ.
Laut Gericht hatte es nach der Trennung Sorgerechtsstreitigkeiten um die gemeinsame zweijährige Tochter gegeben. Bei der Tat sei es ihm nicht um das Kindeswohl gegangen, sondern um seinen »Machtanspruch als Mann und Vater«, so das Gericht. Gehandelt habe er aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.
