SZ 16.08.2026
17:10 Uhr

Glosse: Das Streiflicht


Ein Mann weckt einen Eisbären und lernt dabei, wie angenehm es sein kann, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Glosse: Das Streiflicht
Schlafende Eisbären – hier ein Exemplar im Prager Zoo – darf man in Norwegen nicht wecken. Sonst wird’s teuer. Mehr aber auch nicht. Michael Heitmann/Michael Heitmann/dpa

(SZ) Im Inselarchipel Spitzbergen hat ein Segler einen schlafenden Eisbären mit einem Nebelhorn geweckt. Wovon der schlummernde Eisbär auch immer geträumt hatte – bis dahin hatte er zur Enttäuschung des Seglers offenbar keinen Gedanken daran verschwendet, seinen gewaltigen Raubtierkörper in anmutige Bewegung zu versetzen. Über die Folgen des bereits Anfang des Monats erfolgten Weckrufs berichtet nun die BBC: In Norwegen ist es verboten, Eisbären grundlos zu stören, anzulocken oder zu verfolgen. Grundlos ist hier ein interessantes Wort. Was könnte ein angemessener Grund sein, der staatliche Sanktionen ausschließt? Dass der Mann den Bären warnen wollte, am Ende gar vor dem Nebel, kann als unwahrscheinlich angesehen werden. Dann hätte ja Nebel geherrscht. Die Inselbewohner hatten aber klare Sicht und meldeten die Huperei. Auch für die Behörden war die Sache von eisiger Klarheit, der Mann muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 000 Kronen bezahlen. Das entspricht fast 4600 Euro.

Bei keiner anderen Partei zählt so viel Waldschrattum zur Tradition wie bei den Grünen. Cem Özdemir sollte das erkennen.

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