Der frühere BND-Präsident August Hanning ist am Dienstag unter anderem deshalb festgenommen worden, weil der Generalbundesanwalt ihm versuchten Landesverrat vorwirft. Dieses Delikt liegt nach Paragraf 94 des Strafgesetzbuches vor, wenn jemand „einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner“ ein Staatsgeheimnis mitteilt. Bei diesem wiederum handelt es sich nach Paragraf 93 um „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse“, die die äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden können, wenn eine „fremde Macht“ davon erführe. Außerdem wird Hanning noch folgender Delikte verdächtigt: Landesverräterische Ausspähung sowie Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, was nach Paragraf 96 heißt, dass sich jemand zum Zwecke des Verrats ein Staatsgeheimnis verschafft; zudem speziell bei derjenigen Stelle, die dieses Geheimnis hütet. Beide Delikte sind also dem Landesverrat vorgeschaltet. Schließlich wird Hanning noch der geheimdienstlichen Agententätigkeit beschuldigt (Paragraf 99). Wer dies tut, arbeitet explizit für eine fremde Macht. Die Strafandrohung für jedes dieser Delikte: zwischen sechs Monaten und lebenslang. Hanning ist 80 Jahre alt.
