SZ 16.06.2026
09:52 Uhr

(+) Rechtskolumne: Betriebskosten: Wie hoch darf die Vorauszahlung sein?


Die Summe an Betriebskosten, die Mieter im Voraus zu zahlen haben, kann steigen. Dafür gelten allerdings verschiedene Regeln, die längst nicht jeder Vermieter kennt.

(+) Rechtskolumne: Betriebskosten: Wie hoch darf die Vorauszahlung sein?
Die Kosten für die Pflege des Gemeinschaftsgartens dürfen Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Mieter weiterreichen. Imago/Westend 61/Gaby Wojciech

Bereits vor circa 2000 Jahren regte der Philosoph Seneca an, nichts im Übermaß zu betreiben. Diese Regel hilft auch dabei, zwischenmenschliche Beziehungen zu verbessern, zum Beispiel zwischen Vermietern und Mietern. Konkret lässt sie sich auf die Höhe der Nettokaltmiete anwenden wie auf die monatlich fälligen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Ist die Vorauszahlung im Vertrag zu hoch angesetzt, kann das geeignete Kandidaten davon abhalten, den Mietvertrag zu unterschreiben.

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