SZ 04.10.2026
11:33 Uhr

(+) NS-Verfolgung von Sinti und Roma: Enttäuschung trotz Entschädigung


Erstmals hat der Historiker Joey Rauschenberger eine differenzierte Analyse über die Wiedergutmachungspraxis für Sinti und Roma nach dem Holocaust vorgelegt. Die Ergebnisse überraschen – auf den ersten Blick.

(+) NS-Verfolgung von Sinti und Roma: Enttäuschung trotz Entschädigung

Auch oberste Richter können irren. Dafür bietet ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1956 ein haarsträubendes Beispiel. Dort hieß es, die „rassische“ Verfolgung der „Zigeuner“ habe erst im März 1943 begonnen, als ein Erlass Himmlers ihre Deportation nach Auschwitz bewirkte. Bei früheren Freiheitsbeschränkungen, Verhaftungen und Deportationen habe es sich hingegen nicht um NS-Unrecht im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes gehandelt, sondern nur um polizeiliche Ordnungsmaßnahmen. Die ungebrochene Kontinuität des antiziganistischen Klischees vom „kriminellen Zigeuner“ tritt hier krass hervor, zumal die Richter sich nicht scheuten, die „Zigeuner“ in mancher Hinsicht mit „primitiven Urmenschen“ gleichzusetzen.

Der Hungerstreik von Sinti und Roma in der KZ-Gedenkstätte Dachau vor 45 Jahren war ein historischer Wendepunkt. Endlich erkannte die Bundesregierung den Völkermord der Nazis an ihnen an. Doch ausgegrenzt werden sie bis heute.

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