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23.06.2026
13:10 Uhr
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In dem langwierigen Prozess ging es um riskante Immobiliengeschäfte und 60 Millionen Dollar, die zwischenzeitlich verschwunden schienen. Nun ist das Urteil gefallen.

Nach mehrjährigen Ermittlungen zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt ist in dem Prozess das Urteil fallen. Foto: Elke Richter/dpa
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im Bistum Eichstätt ist mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Das Landgericht München II verurteilte den ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung.
Ein in den USA tätiger Immobilienentwickler aus Deutschland erhielt ein Jahr und zwei Monate. Ihm wurde Bestechung sowie Untreue in einem anderen Zusammenhang zur Last gelegt. Die Bewährungszeit beträgt für beide zwei Jahre nach Rechtskraft des Urteils.
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Im Mittelpunkt des komplexen Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (aktuell etwa 52,6 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückgeflossen waren. „Das gesamte Geld schien zwischenzeitlich völlig weg“, schilderte der Vorsitzende Richter. Doch im Zuge des aufwendigen Prozesses habe sich gezeigt, dass einiges „doch nicht ganz so schlimm“ gewesen sei wie es sich zwischenzeitlich dargestellt habe. Zumal ein Gutteil des Geldes inzwischen an das Bistum zurückfloss.
Gleichwohl wurden die beiden Angeklagten dafür belangt, dass sie unter gezielter Ausnutzung der strukturellen Defizite im Bistum und der mangelnden Fachkompetenz der dortigen Verantwortlichen Provisionszahlungen im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments unter sich aufteilten.
Der Immobilienentwickler wurde zudem wegen Untreue im Zusammenhang mit unzulässigen Investitionen für zwei norddeutsche Stiftungen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, geht aber auf eine Verständigung der Prozessparteien zurück, so dass nicht mit einer Revision zu rechnen ist.
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