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25.05.2026
09:05 Uhr
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Das Bundesverfassungsgericht galt lange Zeit als eine vom NS-Unrecht nahezu unbelastete Institution. Mit der historischen Studie von Frieder Günther und Eva Balz bekommt dieses Bild nun einige Flecken.

Wurden Freunde als Verfassungsrichter, obwohl der eine vor den Nazis fliehen musste, während der andere für den NS-Staat Urteile sprach: Georg Fröhlich (links) und Willi Geiger in Bühlertal im Sommer 1970. Dorothea Schipper / Wallstein-Verlag
Beim Festakt zur Gründung des Bundesverfassungsgerichts am 28. September 1951 war die Bühne im Badischen Staatstheater mit Blumen geschmückt, und auch sonst mühten sich die Redner, eine strahlende Zukunft über die dunkle Vergangenheit zu legen. Das auf Menschenrecht und Menschenwürde beruhende Gericht sei ein Gegenentwurf zum totalitären Staat, sagte Bundespräsident Theodor Heuss, es sei der „oberste Hüter des Rechts“, so fügte Bundeskanzler Konrad Adenauer hinzu.
Vom ersten Streit mit Adenauer über Entscheidungen zu Kruzifixen und Sitzblockaden bis hin zur Phase der Ja-aber-Urteile: Mit den gesellschaftlichen Werten änderten sich die Urteile. Was immer bleibt: das Vertrauen der Bürger in die Richter in Karlsruhe.
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