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16.07.2026
08:32 Uhr
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Das 2. Entlastungskabinett will spürbaren Bürokratieabbau schaffen. Im Fokus stehen auch ein Abschied vom Papierbon, neue Preisregeln und die digitale Steuer.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Entlastungspaket geschnürt, das Bürokratieabbau und digitale Vereinfachung verspricht. Im Zentrum dieses zweiten Entlastungskabinetts stehen neben Gesetzentwürfen etwa zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens auch Eckpunkte für weitere Maßnahmen. Zusammen mit der Reform der Belegausgabepflicht umfasst das Bündel etwa eine Entlastung des Einzelhandels bei der Preisauszeichnung sowie eine digitale Steuerreform.
Als symbolträchtiges Vorhaben gilt das weitgehende Ende der allgemeinen Bonpflicht für Kleinstbeträge. Seit ihrer Einführung Anfang 2020 führte die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen auf Papier immer wieder zu Kritik. Vor allem kleine Betriebe wie Bäckereien klagten über enorme Müllberge und bürokratischen Mehraufwand, da unzählige Bons direkt im Abfalleimer landeten.
Nun soll voraussichtlich eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden. Bis zu diesem Betrag würde die Pflicht zur automatischen Belegausgabe entfallen. Gleichzeitig soll der Übergang zu digitalen Alternativen wie QR-Codes forciert werden, die Kunden bei Bedarf abrufen können. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) erklärte, dass die erforderlichen Registrierkassen im Hintergrund manipulationssicher weiterlaufen sollten, das Ausdrucken aber ein Ende habe. Das schone die Umwelt und senke Betriebskosten im Handel.
Details hat das Kabinett noch nicht genannt. Der Abschied vom Papierbon dürfte aber an eine strikte Digitalisierung gekoppelt werden. Wie aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums unter Lars Klingbeil (SPD) hervorgeht, wird zeitgleich die Pflicht zur Nutzung elektronischer, manipulationssicherer Kassensysteme verschärft. Ab 2027 müssten größere Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro verpflichtend mit diesen Systemen arbeiten.
Damit will das Ministerium Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch manipulative Software verhindern. Wer sich verweigert oder Manipulationsprogramme anbietet, dem drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft oder Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Dem einmaligen Umstellungsaufwand von fast 99 Millionen Euro steht laut der Initiative eine jährliche Entlastung von 89 Millionen Euro gegenüber. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau erwartet Klingbeil nicht.
Der zweite Bereich betrifft die Preisangabe im Einzelhandel, insbesondere bei loser und abgepackter Ware. Hierbei greift die Preisangabenverordnung, die es Verbrauchern ermöglichen soll, Preise für Waren und Dienstleistungen leichter zu erkennen und miteinander zu vergleichen. Bereits 2022 traten mit einer Novelle sowohl für Online-Händler als auch für den Einzelhandel Änderungen in Kraft. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, müssen Unternehmer seither darauf achten, Grundpreise klar erkennbar sowie gut lesbar anzubringen und die Informationspflichten bei Rabatten penibel zu beachten.
Die nun avisierten Anpassungen sollen den gesamten Verkaufsprozess am Regal bürokratieärmer gestalten und den Aufwand senken. Einzelheiten sind auch hier noch Fehlanzeige. Wie sensibel die optische Preisgestaltung ist, zeigten jüngst Designänderungen beim Discounter Lidl, wo reguläre Preise standardmäßig in auffälligem Rot gedruckt werden. Experten geben zu bedenken, dass die Signalfarbe psychologisch automatisch als Rabatt wahrgenommen werde. Solche Instrumente zur Imagepflege per elektronischer Anzeige sollen durch die Reformen wohl transparenter werden.
Vorgesehen ist auch ein Steuerreformpaket, bei dem die Vereinfachung des Verfahrens im Vordergrund steht. Erklärungs- und Antragspflichten sollen entschlackt, die Steuererklärung flächendeckend digital nutzbar gemacht werden. Durch automatisierte Abrufe würden vor allem kleinere und mittlere Einkommen von administrativen Hürden befreit. Der Bund verspricht sich von dieser Digitalisierung nicht nur eine spürbare Entlastung der Bürger, sondern auch eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern.
Wildberger hob hervor: Es gehe jetzt darum, die Digitalisierung direkt in die Fläche zu bringen und überflüssigen Papierballast abzuwerfen.
(afl)