Heise 09.09.2026
15:24 Uhr

Palantir-Alternative Argonos: Verfassungsschutz bleibt Antworten schuldig


Der Verfassungsschutz wählt die französische Software Argonos anstelle von Palantir. Zu Details will sich keine der beteiligten Stellen äußern.

Palantir-Alternative Argonos: Verfassungsschutz bleibt Antworten schuldig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verknüpft seine Datenbestände zu Beobachtungsobjekten künftig mit einer französischen Analyseplattform. In welchem Umfang und auf welcher Datengrundlage sie dort arbeiten soll, bleibt jedoch unklar – dazu verweigert die Behörde bis heute jede Auskunft. Völlig offen ist auch, was die Plattform Argonos leisten kann. Nicht nur die am Kauf der Software beteiligten Unternehmen verweigern die Auskunft – auch im Web finden sich keine Hinweise auf Funktionsumfang und Leistungsfähigkeit der Software.

Gemeinsame Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatten bereits im Mai enthüllt, dass das BfV sich gegen Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir und für eine europäische Alternative entschieden hatte. Die Sicherheitsbehörde wolle langfristige technologische Abhängigkeiten vermeiden und die europäische Souveränität stärken, hieß es damals.

Nun, Monate nach Bekanntwerden des Einkaufs von Argonos, gibt es noch immer keine Neuigkeiten, wann und in welchem Umfang die Software im BfV eingesetzt werden soll. Auf unsere Anfrage verwies das BfV Mitte August auf interne Arbeitsabläufe, zu denen es sich grundsätzlich nicht äußere. Auch eine Kleine Anfrage von Mitgliedern der Fraktion Die Linke im Bundestag ließ die Bundesregierung Anfang Juli größtenteils unbeantwortet. Die Bekanntgabe von Einzelheiten ließe Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und das Aufklärungspotenzial des BfV zu, so die Begründung. Ebenfalls unbeantwortet blieb eine Frage nach einer möglichen Verbindung zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und ChapsVision-Gründer Olivier Dellenbach: Merz war bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock in Deutschland. Dellenbach verkaufte sein Unternehmen eFront 2019 für rund 1,3 Milliarden Dollar an BlackRock.

Behörden dürfen Auskünfte verweigern, wenn dies ihre Funktionsfähigkeit erfordert – jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall. Das ergibt sich direkt aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Pauschalantwort des BfV lässt eine solche Prüfung nirgendwo erkennen. Schließlich blieben auch Fragen, die keine internen Prozesse betrafen, unbeantwortet – etwa zur Rolle des deutschen Partnerunternehmens rola Security Solutions oder zum Interesse anderer deutscher Sicherheitsbehörden an der Software.

Argonos ist eine KI-unterstützte Datenanalyseplattform, die vom 2019 gegründeten französischen Unternehmen ChapsVision entwickelt wird. Die Software soll Daten aus verschiedenen Datenbanken analysieren, miteinander in Beziehung setzen und komplexe Netzwerke und Personenzusammenhänge sichtbar machen. Neben der klassischen Datenbankanalyse soll die Software auch OSINT-Funktionen beherrschen, also in öffentlich zugänglichen Quellen suchen. Das BfV will die europäische Software künftig vor allem nutzen, um Terrorismus zu bekämpfen und Spionage abzuwehren.

Substanzielle Informationen über Argonos gibt es aber kaum. Weder zur Leistungsfähigkeit der Datenanalyseplattform noch zu ihren Funktionen findet man Details im Internet. Selbst der Hersteller ChapsVision beschränkt sich auf seiner Website auf Marketingphrasen. Im Werbevideo zeigt das Unternehmen weder die Programmoberfläche noch Arbeitsabläufe.

Den Informationen von WDR, NDR und SZ zufolge soll Argonos im BfV prinzipiell einsatzbereit sein. Ein erster Machbarkeitsnachweis mit dem eingekauften Produkt wurde bereits erfolgreich abgeschlossen. Noch wird die Software nur in einem rechtlich eng begrenzten Rahmen eingesetzt.

Der könnte sich allerdings bald weiten. Erst Mitte August hat die Bundesregierung eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das BfV sollen künftig deutlich mehr Befugnisse erhalten, auch bei der Datenanalyse und -verarbeitung. Die Gesetzesnovelle sieht etwa vor, eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Nachrichtendiensten zu schaffen. Die Reform muss noch vom Bundestag beschlossen werden, bedarf jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Es bleibt derweil unklar, in welchen Einsatzgebieten und auf welcher Dateninfrastruktur das BfV Argonos einsetzen wird. Die Behörde verrät auch nicht, wann der Regelbetrieb von Argonos beginnen soll. Ebenso schweigt sie darüber, welche Datensätze, Falldokumente oder andere Grundlagen die positive Einschätzung im Machbarkeitsnachweis stützen.

Seit dem 15. Oktober 2025 ist das deutsche Unternehmen rola Security Solutions strategischer Partner von ChapsVision. Das geht aus einer Pressemitteilung auf der Website des Unternehmens hervor. Im Mittelpunkt der Kooperation steht demnach die „souveräne, offene Datenanalyseplattform Argonos“.

rola Security Solutions entwickelt Software für Polizei, Geheimdienste und Militär. Seit Jahrzehnten versorgt das Unternehmen den Polizeibereich nahezu exklusiv mit IT-Lösungen. Seit 2021 setzt der IT-Dienstleister zudem das „Einheitliche Fallbearbeitungssystem“ (eFBS) der deutschen Polizei sowie den „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund“ (PIAV) um. 2014 wurde rola von T-Systems übernommen und gehört damit zur Deutschen Telekom AG, an der der Bund direkt und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gut 28 Prozent hält.

Welche Rolle das deutsche Unternehmen bei der Einführung von Argonos in die IT-Infrastruktur des BfV spielt, bleibt unklar. Weder die Behörde noch rola äußerten sich dazu. Das Unternehmen reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf unsere Anfrage.

Auch ChapsVision und der französische Inlandsgeheimdienst „Direction générale de la sécurité intérieure“ (DGSI), der den Wechsel von der Palantir-Software zu Argonos nach Angaben von Wirtschaftsminister Roland Lescure voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 vollziehen will, ließen unsere Anfragen bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Von vier angefragten Stellen hat sich damit keine zur Sache geäußert.

(rah)