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22.07.2026
19:13 Uhr
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Der Verlängerung der Ausnahme für die Chatkontrolle steht nach einer Übereinkunft der EU-Länder nichts mehr im Weg – samt Änderungswünschen des Parlaments.

Der Verlängerung der sogenannten freiwilligen Chatkontrolle in der EU steht nichts mehr im Weg. Nach Information der dpa haben sich Vertreter der Mitgliedsstaaten am Mittwoch darauf verständigt, die Änderungsvorschläge des EU-Parlaments zu akzeptieren. Der formelle Beschluss wird demnach für Donnerstagnachmittag erwartet.
In einem bisher beispiellosen Verfahren hatte das EU-Parlament einer bis 2028 befristeten Verlängerung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt. Dazu verabschiedete das Parlament zwei Änderungsanträge, die die Praxis auf unverschlüsselte Nachrichten beschränken und die Durchsuchung direkt auf Endgeräten (Client Side Scanning, CSS) ausschließen sollte.
Bei dem auch „Chatkontrolle 1.0“ genannten Verfahren überprüfen Plattformbetreiber wie Google, Meta oder Microsoft die Kommunikation in ihren Netzwerken auf digitale Muster von bekannten Abbildungen von Kindesmissbrauch. Die Unternehmen machen das schon länger, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet sind, weshalb auch von der freiwilligen Chatkontrolle gesprochen wird.
Eine solche Überprüfung von privater Kommunikation verstößt gegen geltendes EU-Recht. Deshalb gab es in der EU seit 2021 eine befristete Ausnahmegenehmigung, die bereits einmal verlängert worden war. Weil das Parlament einer erneuten Verlängerung aber nicht zugestimmt hat, lief die Ausnahmeregelung im April aus.
Mit einem Verfahrenstrick haben Länder und die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) die Chatkontrolle dann aber erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Den erneuten Vorschlag hätte das Parlament nur mit einer absoluten Mehrheit abwehren können, die aber nicht zustande kam. So wurde die umstrittene Verlängerung trotz einer einfachen Mehrheit dagegen doch noch angenommen.
Immerhin hat das Parlament zwei Änderungsanträge verabschiedet, die verschlüsselte Kommunikation ausnehmen und CSS verhindern sollen. Beobachter halten das für Kosmetik, weil die Plattformen das bisher ohnehin nicht machen.
Allerdings zieht das Parlament damit erneut die rote Linie für die Verhandlungen über eine dauerhafte Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischen Abbildungen. Diese Verhandlungen über die „Chatkontrolle 2.0“ waren zuletzt festgefahren, weshalb die Länder Druck für eine erneute Verlängerung der Ausnahmeregeln gemacht haben.
Dieser Druck kam insbesondere aus Deutschland und der Fraktion der EVP, der CDU und CSU angehören. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und auch das Bundeskriminalamt hatten die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert.
Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben dagegen seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern, und einen Grundrechtseingriff. Tatsächlich findet selbst die EU-Kommission in ihrem Evaluierungsbericht keine schlagenden Argumente für die Maßnahme.
Dass Länder und EVP unter tatkräftiger Mithilfe von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Chatkontrolle im Eilverfahren und gegen eine Mehrheit doch noch durchgedrückt haben, hat den Beteiligten viel Kritik eingebracht. Denn eigentlich hatte das Parlament in der Angelegenheit bereits entschieden.
(vbr)