Heise 16.07.2026
05:05 Uhr

Bericht: Schufa speichert veraltete Daten von Millionen Verbrauchern


Die Schufa hält „historische Daten“ zu Testzwecken vor. Doch diese hätten längst gelöscht werden müssen. Es hagelt Kritik von Daten- und Verbraucherschützern.

Bericht: Schufa speichert veraltete Daten von Millionen Verbrauchern

Die Schufa verfügt neben ihrer eigentlichen Datenbank mit Bonitätsangaben von Verbrauchern offenbar noch über eine Schattendatenbank. Diese umfasse ebenfalls Millionen Kundendaten, die aufgrund der rechtlichen Löschpflichten längst aus dem Bestand hätten entfernt werden müssen, berichten der NDR und die Süddeutsche Zeitung. Die Schufa habe das Vorhalten dieser „historischen Daten“ bestätigt, nutze diese nach eigenen Angaben aber nur zu Testzwecken. Neben der Frage zur Rechtmäßigkeit dieser Schattendatenbank kommt massive Kritik von Daten- und Verbraucherschützern.

Zwar gibt es immer wieder gerichtliche Verfahren über die Speicherdauer von Bonitätsdaten. Grundsätzlich sind Organisationen wie die Schufa aber aufgrund des in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten „Recht auf Vergessenwerden“ nach einer gewissen Zeit oder bei entsprechenden Anlässen zur Löschung von Daten verpflichtet. Bei der Schufa ist dies etwa die Begleichung alter Schulden. Doch der Bonitätsdienst speichere und nutze diese Daten trotzdem weiter, berichtet die Tagesschau nach Recherchen von NDR und SZ.

Das hat die Schufa mittlerweile auch öffentlich zugegeben, denn seit kurzer Zeit schreibt sie auf der eigenen Webseite, wie Firmen den neuen Schufa-Score anhand historischer Daten testen. Das ist der offizielle Grund für diese Schattendatenbank. Unternehmenskunden der Schufa können damit testweise die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern für einen bestimmten Tag in der Vergangenheit prüfen.

Die Rechtmäßigkeit solcher Tests auf Basis dieser Schattendatenbank mit teils sensiblen Informationen etwa zu Krediten, Kreditkarten, Schulden und Insolvenzen von Verbrauchern wird allerdings angezweifelt. „Historische Scores geben einen gewissen Einblick in die finanzielle Situation der betroffenen Personen in der Vergangenheit“, erklärt Ruth Janal, Expertin für Datenschutzrecht und Professorin an der Uni Bayreuth. „Das geht die Vertragspartnerinnen der Schufa schlichtweg überhaupt nichts an.“

Die Schufa sieht sich dagegen im Recht. „Die Speicherung und Weiterverarbeitung von historischen Daten stützt sich insgesamt auf mehrere, sich gegenseitig ergänzende datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände“, heißt es gegenüber NDR und SZ. Denn Banken seien gesetzlich verpflichtet, sich auf aussagekräftige Scores verlassen zu können. Demzufolge sei „die Schufa gehalten, historische Daten zu Testzwecken zu speichern“, so die Erklärung des Bonitätsdiensts.

Zwar betont die Schufa, dass die Daten „nach Abschluss der Tests bei den Banken und anderen Unternehmen gelöscht werden“. Claudio Zeitz-Brandmeyer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hält dies trotzdem für problematisch, „weil es für die Unternehmen, die diese Daten bekommen, sehr verlockend ist, diese Daten nicht nur für Testzwecke zu verwenden, sondern sie auch tatsächlich beispielsweise für Kreditentscheidungen heranzuziehen“. Auf den Score und die Bonitätseinschätzung haben die historischen Daten laut Schufa aber keinen Einfluss.

Das ist wohl auch einer der Gründe, dass die Schufa selbst auf Anfragen von Verbrauchern nicht verrät, ob deren Daten in der Schattendatenbank gespeichert sind. Seit Ende März können Verbraucher den eigenen Schufa-Score kostenfrei einsehen, aber das schließt die historischen Daten offenbar nicht ein. „Wir weisen historische Daten auf der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert aus“, schreibt sie. Datenschutzrecht-Expertin Janal hält dies für irreführend. Das Auskunftsrecht nach DSGVO umfasst „natürlich auch diese von der Schufa als historische Daten bezeichneten Daten“.

Ein anderer Datenschutzexperte fordert sogar eine Untersuchung dieser Schattendatenbank. „Die Schufa muss sich schon die Frage stellen lassen, welches Maß an Verantwortungslosigkeit hier herrscht“, erklärt Matthias Spielkamp von der Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch. Allerdings hat ein solches Verfahren bereits begonnen. Seit Frühjahr 2025 prüft der für die Schufa zuständige Hessische Landesdatenschutzbeauftragte die Rechtsgrundlage dieser Datentests sowie den Ausschluss historischer Daten bei Verbraucheranfragen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Diese Untersuchung laufe aber noch.

Die Schufa weist die Darstellung von NDR und SZ in einer Stellungnahme gegenüber heise online zurück. „Die Berichterstattung im NDR erweckt den Eindruck, die Schufe speichere Daten auf zweifelhafter Rechtsgrundlage. Das trifft nicht zu“, erklärt eine Sprecherin. Die Praxis zur Validierung von Scores sei „kürzlich noch einmal“ rechtlich auf ihre Übereinstimmung mit der DSGVO überprüft worden.

„Die Tests stellen einen legitimen Zweck dar und setzen den Grundsatz der Datenrichtigkeit um, ein zentrales Prinzip der DSGVO“, so die Sprechern weiter. „Aus Sicht der Schufa erfolgt die Speicherung und Nutzung archivierter Datensätze auf Grundlage der DSGVO ausschließlich für klar definierte und rechtlich zulässige Zwecke wie Qualitätssicherung, Datenschutzkontrolle, Dokumentation und der Weiterentwicklung unserer Verfahren und Scores.“

Stellungnahme der Schufa ergänzt.

(fds)