FAZ 15.09.2026
14:54 Uhr

Wohnsitze in Pirmasens: Anwalt wegen „Edelschleusung“ verurteilt


Ein Frankfurter Rechtsanwalt hat wohlhabenden Ausländern mit Scheinunternehmen und Scheinwohnsitzen zu Aufenthaltserlaubnissen verholfen. Dafür erhielt er nun eine Bewährungsstrafe – und ein Berufsverbot.

Wohnsitze in Pirmasens: Anwalt wegen „Edelschleusung“ verurteilt

Das Landgericht Frankfurt hat einen Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Von dem Angeklagten wurden 250.000 Euro eingezogen. Außerdem erhielt der Vierundfünfzigjährige ein Berufsverbot für vier Jahre. Laut einem Sprecher des Gerichts ist er aktuell nicht mehr als Rechtsanwalt tätig, da ihm schon die Zulassung entzogen wurde. Mit ihm waren auch ein 49 Jahre alter Mann und zwei 50 Jahre alte Frauen angeklagt. Die beiden Frauen hatten als Assistentinnen in Pirmasens und Saarbrücken für den Hauptangeklagten gearbeitet. Sie nahmen Post für die Scheinunternehmen und -wohnsitze entgegen und leiteten sie elektronisch weiter. Der 49 Jahre alte Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zur Abgabe unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels in sechs Fällen verwarnt. Das Gericht behielt sich eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro vor. Gericht verkündet Urteil früher als geplant Über das Urteil, das ursprünglich für Januar nächsten Jahres erwartet worden war, hat die Hessenschau zuerst berichtet. Dass der Prozess nun schon am 4. September endete, liegt laut einem Sprecher des Gerichts daran, dass sich die Angeklagten geständig gezeigt haben. Eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten, häufig auch als „Deal“ bezeichnet, sei aber nicht abgeschlossen worden. Der Rechtsanwalt hatte Immobilien in Pirmasens und Saarbrücken gemietet, die für die Taten genutzt wurden. Das Vorgehen beschrieb die Anklage immer gleich: Menschen aus dem Ausland hatten zum Schein Unternehmen gegründet, Büroräume gemietet und ein Gewerbe angemeldet. Anschließend reisten sie nach Deutschland und beantragten mithilfe des Frankfurter Rechtsanwalts eine Aufenthaltserlaubnis. In einigen Fällen hatten sie versucht, ihren Ehepartner ebenfalls nach Deutschland zu holen. Die Generalstaatsanwaltschaft warf dem Rechtsanwalt 20 Fälle vor. Von 2021 bis 2023 hatte er Mandanten aus sechs Ländern zur illegalen Erlangung deutscher Aufenthaltserlaubnisse beraten und unterstützt. Verurteilt wurde er nun in zwölf Fällen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.