FAZ 30.09.2026
12:08 Uhr

Winzerzeit, Alkoholverbot UND Co.: Was sich im Oktober alles ändert


Alkohol wird deutschlandweit aus Bahnhöfen verbannt, die Sommerzeit endet, und Deutschland wird digitaler. Das ändert sich im Oktober.

Winzerzeit, Alkoholverbot UND Co.: Was sich im Oktober alles ändert

Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen Einige Bahnhöfe bundesweit haben es bereits, jetzt soll es bis zum 15. Oktober schrittweise auf 5400 Bahnhöfe ausgeweitet werden: ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen bundesweit. „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte DB-Chefin Evelyn Palla. Die Bahn will damit die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte erhöhen – auch die Sauberkeit soll sich verbessern. Das Konsumverbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Gastronomie ist von dem Verbot ausgenommen. Auch verschlossen mitgebrachter Alkohol, etwa im Gepäck oder aus Einkäufen, bleibt erlaubt. Tankrabatt vom 1. Oktober an Die Bundesregierung hat den Tankrabatt auf den Weg gebracht. Zum 1. Oktober soll Tanken wieder günstiger werden. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember befristet. Der Steuerrabatt beträgt 16,7 Cent pro Liter; die Entlastung bei der Energiesteuer liegt bei 14,04 Cent pro Liter. Sie greift allerdings nicht direkt beim Verkauf an der Zapfsäule, sondern bei der Lieferung an die Tankstellen. Diese sind nicht verpflichtet, den Rabatt vollständig an die Kunden weiterzugeben. Ein Frühstart an der Zapfsäule bringt bei der neuen Regelung wenig: Wegen der sogenannten 12-Uhr-Regel dürfen die Spritpreise bis Mittag nicht steigen, sondern nur sinken. Wer am späten Vormittag tankt, zahlt daher in der Regel den niedrigsten Preis des Tages. Umstellung auf die Winterzeit In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt – und wir bekommen eine Stunde mehr Zeit zum Schlafen. Die Sommerzeit endet in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. Das nächste Mal wird die Zeit erst wieder am 28. März 2027 mit dem Ende der Winterzeit umgestellt. Heckenschnitt wieder erlaubt Damit eine Hecke schön dicht wächst, muss sie regelmäßig geschnitten werden. Allerdings ist das Heckenschneiden laut Bundesnaturschutzgesetz in bestimmten Monaten verboten. Vom 1. Oktober an darf man Hecken wieder stutzen und entfernen. Die Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September dient dazu, Tiere zu schützen, die zum Beispiel in Hecken nisten. Je nach Bundesland können die Regeln abweichen. Das Gesetz lässt den einzelnen Landesregierungen das Recht, die Verbotszeiträume für das jeweilige Land zu erweitern. Verstöße gegen § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes können mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden – so etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Zentrales Vorsorgeregister nun auch online Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können künftig als digitale Abschriften im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte dann nicht nur feststellen, welche Dokumente vorliegen und wo sie aufbewahrt werden, sondern diese unmittelbar einsehen. Bisher war lediglich vermerkt, dass entsprechende Unterlagen existieren. Hochgeladen werden die Dokumente nicht von den Betroffenen selbst, sondern von institutionellen, verifizierten Nutzern, etwa Notaren oder Rechtsanwälten. Digitales Führungszeugnis kommt Digital geht es auch beim Führungszeugnis weiter: Vom 1. Oktober an kann es nicht mehr nur per Post, sondern auch in digitaler Form zugestellt werden. Die elektronische Fassung soll als PDF an das persönliche Bund-ID-Konto gesendet werden. Für die Vorlage bei einer Behörde reicht sie allerdings nicht aus. Dort muss das Führungszeugnis weiterhin in Papierform vorgelegt werden. Weniger Ewigkeitschemikalien in Kleidung und Kosmetik Vom 10. Oktober an gelten in der EU neue Regeln für eine bestimmte Untergruppe der PFAS. Einige Produkte dürfen diese Stoffe künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Die Gruppe umfasst mehr als 10.000 künstlich hergestellte Chemikalien, die wegen ihrer Langlebigkeit auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. Sie sind oberflächen- und hitzebeständig, bauen sich in der Umwelt aber kaum ab. Verbrauchern begegnen sie im Alltag etwa in Regenjacken, Pizzakartons oder Hautpflegemitteln. Einige PFAS stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Microsoft beendet Support für einige Anwendungen Betroffen sind Office 2021, Windows Server 2022 und Windows 11, Version 24H2, in den Editionen Home und Pro. Vom 13. Oktober 2026 an funktionieren Word, Excel, Powerpoint und andere Programme der Office-Suite zwar weiter, sie erhalten jedoch keine regulären Sicherheitsupdates und Fehlerkorrekturen mehr.