FAZ 05.08.2026
09:37 Uhr

Vorschriften am Bau: Drei Zimmer mit 47 Steckdosen?


Immer mehr Vorschriften verteuern den Bau? Stimmt so gar nicht. Viele Normen sind schlicht Empfehlungen. Nur weil sich alle daran halten, werden sie zum Problem.

Vorschriften am Bau: Drei Zimmer mit 47 Steckdosen?

Sitzt, passt, wackelt und hat Luft. Das aus mehr oder weniger fachmännischem Mund gefällte Urteil ist so alt wie das Handwerk selbst. Und wenn es fällt, kann der verängstigte Auftraggeber zumindest darauf hoffen, dass das Werk seinen Zweck erfüllt. Wie viel „Luft“ dabei tolerabel ist, treibt die Bauwirtschaft bis heute um. Eine Frage, die sie lange mit der Standardisierung beantwortete: Normen, feste Vorgaben für Material und Vorgehen, an die sich alle halten. Diese Antwort war viele Jahre auch richtig. Ohne die nach dem Zweiten Weltkrieg vorangetriebene Standardisierung wären aus den Schuttbergen gewiss nicht so schnell wieder Wohnungen und Straßen entstanden. Mit der Zeit aber wurden die Standards jedoch höher und mehr – schon weil immer neue Baumaterialien und Bauformen zu regeln waren. Heute ist die Bauwelt geregelt: Die Debatte über die Neufassung der Dachlattenvereinbarung dauerte länger als die Koalitionsverhandlungen. Kein Wunder, war es doch nötig, die alte Vereinbarung an die neuen Vorgaben der Europäischen Bauproduktverordnung anzupassen, „in Verbindung mit der harmonisierten Europäischen Norm DIN EN 14081-1:2011 Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil1: Allgemeine Anforderungen“ und mit zig Handwerks-, Handels- und Herstellerverbänden abzustimmen. Auch Bauämter fürchten Rechtsunsicherheit Aus der Standardisierung hat sich die Industrie ihr eigenes Regeldickicht geschaffen. In dessen Zentrum stehen die baurelevanten DIN-Normen, deren Zahl auf mehr als 7000 gestiegen ist. Damit wird die ursprüngliche Idee ins Gegenteil verkehrt, Bauen komplizierter und teurer, und das in einer Zeit, in der immer weniger Wohnungen gebaut werden. Ein Kritikpunkt: In den DIN-Ausschüssen sitzen zu viele Wissenschaftler und Industrievertreter, die andere Interessen vertreten als billiges Bauen. Die einen votieren für das Beste vom Besten, die anderen profitieren von schärferen Normen, wenn Dämmungen dicker werden, Schallschutz verstärkt oder mehr barrierefreie Türen eingebaut werden müssen. Die Orientierung an Standards wird auch dann zum Problem, wenn eine Technik noch nicht als Standard gilt. Das Kaltrecycling zum Beispiel, eine in vielen Ländern schon eingesetzte Technik zur Sanierung von Straßen. Ein Zug von Maschinen fräst die Asphaltdecke auf, zerkleinert sie, vermischt sie mit neuen Bindemitteln und bringt am Ende den neuen Belag wieder auf. Das Verfahren ist in Deutschland erlaubt, gilt aber nicht als Standard und taucht deshalb fast nie in Leistungsverzeichnissen auf. Auch Bauämter fürchten nämlich Rechtsunsicherheit. Sie müssten vor einer Ausschreibung den alten Straßenbelag untersuchen. Das bedeutet: Sie tragen das Risiko mit, wenn etwas schiefgeht. Wieso sollten kleine Bauverwaltungen, ohnehin ausgedünnt und zum Buhmann gemacht, das tun? Auch deshalb haben es neue Bauverfahren schwer. Wer nach der Norm baut, macht sich nicht angreifbar. Unbegründete Angst vor Abweichungen Die Angst vor Abweichungen ist jedoch unbegründet. Standards, selbst DIN-Normen, haben keinen rechtlich bindenden Charakter. Sie sind und bleiben Empfehlungen, Abweichung erlaubt. Nur die wenigsten Normen sind als technische Baubestimmung vorgeschrieben. Trotzdem halten sich Falschmeldungen hartnäckig, nach denen etwa für eine Dreizimmerwohnung siebenundvierzig Steckdosen vorgeschrieben seien. Noch immer gehen Baufirmen, Planer und Ämter davon aus, dass sie vor Gericht auf der sicheren Seite sind, wenn sie sich nur an DIN-Normen halten. Kürzlich hat der Deutsche Anwaltsverein mit Verweis auf den BGH darauf hingewiesen, dass das Einhalten von DIN-Normen vor Gericht keine automatische Rückendeckung verschafft. Um dennoch Klarheit zu schaffen, will das Bauministerium einen neuen Vertragsentwurf im BGB verankern, den „Gebäudetyp E – E wie einfach“. Ein rechtssicheres Vertragswerk, mit dem Bauherren und Baufirmen von anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Am Entwurf gibt es allerdings Kritik: Er lasse Schlüsselbegriffe wie einfachen Standard undefiniert und sorge deshalb nicht für Klarheit. Aus der Bauindustrie werden daher Stimmen nach einem verbindlichen Basisstandard laut. Wer mehr will, muss mehr vereinbaren. Dieser Basisstandard soll nach dem Willen der Industrie zur Grundlage der Wohnbauförderung werden. Der Normenkontrollrat schließlich plädiert dafür, Normen zu bündeln und so gleich drei Standards zu schaffen. Es ist augenscheinlich schwierig, Dinge wieder einfacher zu machen. Aber es ist dringend nötig, nicht nur am Bau.