FAZ 07.08.2026
17:08 Uhr

Sven Gerich in Wiesbaden: Früherer Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit angeklagt


Wer Bargeld zahlte, den soll er bei der Vergabe von Mietwohnungen bevorzugt haben: Sven Gerich, der schon einmal wegen Vorteilsnahme verurteilte frühere Oberbürgermeister von Wiesbaden, muss wieder vor Gericht.

Sven Gerich in Wiesbaden: Früherer Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat vor dem Mainzer Amtsgericht Anklage gegen den ehemaligen Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) erhoben. Sie wirft ihm gewerbsmäßige Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vor, wie eine Sprecherin am Freitag auf Nachfrage der F.A.Z. mitteilte. Gerich bestätigte die Anklage und weist die Vorwürfe zurück. „Ich bestreite den Tatvorwurf nach wie vor“, sagt der ehemalige Wiesbadener Stadtchef. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Gerich in Zusammenhang mit dessen früherer Tätigkeit für das Ingelheimer Unternehmen J. Molitor Immobilien seit 2023. „Die Ermittlungen begründen den Verdacht, dass der für die Vergabe von Mietwohnungen zuständige Angestellte der Immobilienfirma Mietinteressenten bei der Vergabe von Mietwohnungen bevorzugt behandelte, wenn sie bereit waren, ihm Geldbeträge im dreistelligen Bereich in bar zuzuwenden“, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Das Unternehmen habe von diesen Praktiken keine Kenntnis gehabt. Neben Gerich sind in diesem Zusammenhang zwei weitere Männer angeklagt. Einem Mitangeschuldigten wird Beihilfe vorgeworfen, und ein dritter Mann muss sich wegen des Vorwurfs des Verdachts auf Bestechung im geschäftlichen Verkehr verantworten. Der Mitangeschuldigte soll Gerich die Bewerber für die Wohnungen vermittelt und jeweils eine Provision dafür erhalten haben, führte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter aus. Mobiltelefon soll Beweise liefern „Der gegen die Angeschuldigten bestehende Tatverdacht konkretisierte sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens nach der Auswertung sichergestellter Beweismittel, insbesondere der Mobiltelefone der Angeschuldigten“, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung, Anklage zu erheben. Da die Angeschuldigten in ihrer Kommunikation überwiegend keine Namen verwendet hätten, lege die Anklageschrift ihnen lediglich einen konkreten Fall der Bestechlichkeit zur Last. Im Mai 2022 sollen sie von dem dritten Angeschuldigten, bei ihm handelte es sich um einen Mietinteressenten, insgesamt 750 Euro gefordert und auch erhalten haben, damit dieser den Zuschlag für eine Mietwohnung in Mainz erhielt. „Allen Angeschuldigten soll nach dem Ermittlungsergebnis bewusst gewesen sein, dass es sich bei der Geldsumme um Bestechungsgeld handelte, ohne dessen Zahlung der Bewerber die Mietwohnung nicht erhalten würde“, so die Staatsanwältin. Daher werde dem Mieter und dritten Angeschuldigten Bestechung im geschäftlichen Verkehr zur Last gelegt. Ursprünglich war dem zweiten Mitangeschuldigten auch noch vorgeworfen worden, dass er den Mietinteressenten Tipps gab, wie sie an Berechtigungsscheine für Sozialwohnungen kommen können, obwohl sie dazu nicht berechtigt waren. Dieser Verdacht hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Daher wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Betrug gegen ihn eingestellt. Gerich und der Mieter bestreiten gegenüber der Staatsanwaltschaft den gegen sie erhobenen Vorwurf, so die Sprecherin. Der Angeschuldigte, dem die Beihilfe vorgeworfen wird, hat sich gegenüber den Ermittlern nicht geäußert. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hat mehr als drei Jahre lang ermittelt und diese Ermittlungen Anfang dieses Jahres auf den dritten Beschuldigten ausgeweitet. Die langwierigen Ermittlungen wurden unter anderem damit begründet, dass „umfangreiche Asservate“ auszuwerten seien. Bereits im Dezember 2022 hatten Beamte der Mainzer Polizei die Wohnungen von Gerich und dem weiteren Beschuldigten sowie Räume des Immobilienunternehmens durchsucht und mögliche Beweismittel sichergestellt. Für den ehemaligen Wiesbadener Oberbürgermeister, der das Amt von 2013 bis 2019 innehatte, ist es nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz. Im Jahr 2020 hatte ihn das Amtsgericht München wegen Vorteilsnahme in zwölf Fällen verurteilt. Gerich gilt damit als vorbestraft.