FAZ 20.09.2026
09:58 Uhr

Pkw-Maut: Das Strafverfahren gegen Scheuer beginnt


Die Einführung einer „Ausländermaut“ war einst das Lieblingsprojekt der CSU. Jetzt muss der frühere Verkehrsminister Andreas Scheuer deshalb vor Gericht.

Pkw-Maut: Das Strafverfahren gegen Scheuer beginnt

Die misslungene Einführung einer Pkw-Maut vor sieben Jahren hat strafrechtliche Konsequenzen: Vom kommenden Montag an müssen der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und sein ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär Gerhard Schulz sich vor dem Landgericht Berlin verantworten. In dem Strafverfahren geht es um einen Nebenaspekt in dem jahrzehntelangen politischen Prozess, der schlussendlich zu einer millionenschweren Strafzahlung des Bundes, zu einem großen Imageverlust der CSU und des 51 Jahre alten Scheuer persönlich führte. Er muss sich wegen des Verdachts der Falschaussage im „Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss“ verantworten. Für solch einen Straftatbestand droht in Deutschland bei Verurteilung eine Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. „Hitzige politische Debatte“ um die Pkw-Maut Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Scheuers Anwalt Daniel Krause äußerte in einer Pressemitteilung im Mai die Hoffnung, dass das Landgericht Berlin die Klärung des Sachverhalts „sachlich und unbeeindruckt von der zuweilen hitzigen, aufgeladenen sowie langwierigen politischen Debatte“ vornehmen werde. Bisher sind ein knappes Dutzend Verhandlungstage geplant, die bis Ende November terminiert sind. Wie lang das Verfahren dauern wird, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Im Zentrum des Gerichtsverfahrens steht die Frage, welche Rolle europarechtliche Bedenken im Zuge der Vertragsverhandlungen mit dem Betreiberkonsortium um die beiden Unternehmen CTS Eventim und Kapsch Traffic Com gespielt haben. Scheuer hatte die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut Ende 2018 abgeschlossen mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und einem Gesamtvolumen von rund zwei Milliarden Euro zur Erhebung und Kontrolle der Maut. Ein Untersuchungsausschuss in Zeiten von Corona Dabei geht es um die Aussagen der beiden Angeklagten vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 28. Januar 2021, also in der Hochzeit der Corona-Pandemie. Damals sollen nach der Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft Scheuer und Schulz bewusst die Unwahrheit über ein Gespräch mit Vertretern des vorgesehenen Mautbetreiberkonsortiums wiedergegeben haben, als es um die Risiken einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegangen sei. Die beiden Unternehmen sollen die spätere Unterzeichnung des Vertrags angeboten haben, um ein Urteil des EuGH abzuwarten. Vor den Mitgliedern des Ausschusses hatten Scheuer und Schulz angegeben, sich an ein solches Aufschubangebot nicht erinnern zu können. Die Auftritte von Scheuer vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben eine lange Vorgeschichte. Der Ärger rund um die Pkw-Maut hatte schon Jahrzehnte zuvor begonnen. Im Jahr 2006 etwa forderte der damalige CSU-Innenminister Günther Beckstein eine Pkw-Vignette, um den „Tanktourismus“ in Grenzregionen einzudämmen. In der Debatte war es der CSU stets wichtig, die deutschen Autofahrer zu den bereits erhobenen Steuern nicht noch weiter zu belasten. Die „Ausländermaut“ tauchte im Wahlkampf 2013 auf Der CSU-Chef Horst Seehofer erhob dann im Bundestagswahlkampf 2013 dezidiert die Forderung nach einer „Ausländermaut“. Gerade im Süden der Republik fiel das auf fruchtbaren Boden, wird man doch bis heute auf Urlaubsfahrten gen Süden stets daran erinnert, dass die Mehrzahl der europäischen Staaten ihre Schnellstraßen zu einem erheblichen Teil von den inländischen und ausländischen Autofahrern finanzieren lässt. Umgekehrt sind Deutschlands Straßen als Transitland besonders belastet. Hierzulande müssen nur Lkw eine solche Nutzergebühr entrichten, sie spült jedes Jahr Milliardenbeträge in den Haushalt. Pkw-Maut statt Kraftfahrtsteuer Auf die Vermeidung zusätzlicher Belastungen hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gepocht. Die damalige schwarz-rote Bundesregierung hatte ein Konzept erarbeitet, wonach alle Pkw auf deutschen Autobahnen eine Maut entrichten müssen, zugleich aber die Kraftfahrtsteuer für die Halter in Deutschland zugelassener Fahrzeuge in gleichem Maße gesenkt wird. Österreich klagte mit Unterstützung der Niederlande vor dem EuGH, der das Prestigeprojekt Mitte Juni 2019 als rechtswidrig stoppte, also rund ein halbes Jahr nach Vertragsschluss. Daraufhin kündigte der Bund die Verträge mit den Betreiberunternehmen, die Berlin kurz darauf eine Forderung präsentierten: 560 Millionen Euro Schadenersatz forderten die beiden Unternehmen. Scheuer wies die Ansprüche zurück. Man traf sich vor einem privaten Schiedsgericht. Über die Jahre musste Volker Wissing, in der Ampelregierung Scheuers Nachfolger als Verkehrsminister, sich mit der Lösung des Streits beschäftigen. 2023 endete das Schiedsverfahren, und der Staat musste 243 Millionen Euro an das Betreiberkonsortium zahlen. Wissing ließ in einem rechtlichen Gutachten prüfen, ob Scheuer persönlich dafür haftbar gemacht werden könne. Das wurde aber abgelehnt. Während Scheuer also nicht dazu herangezogen werden konnte, den Schaden für die Bundesrepublik auszugleichen, sind die strafrechtlichen Konsequenzen offen. Nur wenige Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Amt nahm die Staatsanwaltschaft Berlin im April 2022 Ermittlungen gegen Scheuer und Schulz auf. Nach mehr als drei Jahren Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Berlin im August 2025 Anklage gegen Scheuer und seinen ehemaligen Staatssekretär. Mehr als ein Jahr später beginnt nun am Montag das Strafverfahren.