Eine Frau schildert, wie ein Mann sie zum Sex erpressen wollte. Er habe Pornovideos mit ihrem Gesicht erstellt und Nacktbilder an ihre Freunde auf Facebook geschickt. Die Polizei habe ihr gesagt, sie könne „da nichts machen“, außer auf ihrer Facebook-Seite zu schreiben, dass sie nicht die Person auf dem Bild sei. Das „nicht“ steht in Großbuchstaben. Dann folgt der Satz, in dem die Frau über ihre Gefühle berichtet: „aber es war mein Gesicht und damit sehr demütigend“. Die Schilderung stammt aus einer repräsentativen Befragung des Deutschen Frauenrats, gefördert von der Kampagnenorganisation Campact. Wenige Wochen vor ihrem Beginn, am 19. März, waren die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren früheren Mann Christian Ulmen öffentlich geworden. Die Debatte über digitale Gewalt lief also bereits, als im April und Mai 1380 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren Auskunft gaben. Ein Gesetzentwurf liegt vor – geht aber vielen nicht weit genug Den bestehenden Schutz hält die deutliche Mehrheit der Frauen für unzureichend. 86 Prozent fordern, dass Plattformen Frauen besser vor Belästigung und digitaler Gewalt schützen. Neun von zehn wollen ein Recht auf Auskunft über die Identität der Täter und einen Anspruch auf schnelle Löschung, 85 Prozent auch einen auf Schadensersatz. Wie nötig ein solcher Löschanspruch wäre, zeigen die Angaben der Betroffenen. Bei 44 Prozent wurde das unerlaubt verbreitete Material nur teilweise oder gar nicht gelöscht, jede Fünfte weiß nicht, ob es noch irgendwo im Netz kursiert. Vollständig gelöscht wurde es gerade einmal bei 36 Prozent. Ebenso eindeutig fällt das Votum bei sexualisierten Deepfakes aus. Jeweils mehr als 90 Prozent wollen deren Herstellung und Verbreitung ohne Einwilligung unter Strafe stellen. Bislang erfasst das Strafgesetzbuch solche Fälschungen nicht gezielt. Der Entwurf, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am 17. April vorgestellt hat, will das ändern. Wer ohne Einwilligung Deepfakes herstellt oder verbreitet, die andere nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigen, soll danach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zudem sieht er einen Auskunftsanspruch gegen anonyme Täter vor. Vom Kabinett beschlossen ist der Entwurf bis heute nicht. Den befragten Frauen reicht das allerdings nicht: 89 Prozent wollen die Herstellung auch dann bestraft sehen, wenn das Material als KI-generiert gekennzeichnet ist, die betroffene Person aber erkennbar bleibt. Das sieht der Entwurf laut Frauenrat nicht vor. 88 Prozent verlangen darüber hinaus ein Verbot von Anwendungen, mit denen sich sexualisierte Inhalte ohne Einwilligung erzeugen lassen. Der Schutz von Frauen darf keine Privatsache bleiben Der Hinweis der Polizei, sie könne „da nichts machen“, beschreibt im Kleinen, was die Befragung im Großen vermessen hat. Aus Sorge vor digitaler Gewalt nehmen Frauen ihren Schutz selbst in die Hand – indem sie ihre Sichtbarkeit im Netz reduzieren. 67,1 Prozent vermeiden es, Bilder, Videos oder persönliche Informationen in sozialen Medien öffentlich zu teilen, nur knapp jede Zehnte verneint das. Unter den 18- bis 39-Jährigen haben 76 Prozent ihr Verhalten geändert, um dem Missbrauch ihrer Fotos oder Videos vorzubeugen. Den höchsten Wert erreichen allerdings die 60- bis 74-Jährigen, von ihnen vermeiden 80 Prozent das Teilen solcher Inhalte. Diese Verhaltensänderung betrifft zwar stärker Frauen, die selbst schon Opfer digitaler Gewalt wurden, aber längst nicht nur. Von den bislang nicht Betroffenen berichten 57 Prozent von Verhaltensänderungen, bei den Betroffenen sind es 73 Prozent. Schon die Sorge davor genügt also, damit Frauen sich im Netz zurücknehmen. Unbegründet ist diese Sorge nicht. Unter den 18- bis 39-Jährigen gibt knapp ein Drittel an, dass intime Bilder von ihnen ohne Einwilligung verbreitet wurden, unter allen Befragten sind es 14 Prozent. Knapp die Hälfte aller Befragten hat online zudem schon unerwünschte sexualisierte Nachrichten, Kommentare oder Aufforderungen erhalten. Eine andere Frau schreibt in den Statements, ein Mann habe ihr über einen Chat gedroht, ein Video hochzuladen, auf dem die beiden beim Sex zu sehen seien, falls sie nicht tue, was er wolle. Ihre Schilderung endet mit dem Satz, sie „habe ihn dann angezeigt“. Was danach geschah, steht nicht in der Studie. Dort beginnt die Aufgabe des Gesetzgebers. Ein neuer Straftatbestand hilft Frauen wie ihr erst, wenn Polizei und Justiz Anzeigen ernst nehmen und Täter ermittelt werden, noch bevor sie ihre Drohung wahrmachen können. Ansonsten bleibt der Schutz von Frauen ihre Privatsache, und die regeln sie, indem sie im Netz verstummen.
