FAZ 04.06.2026
10:07 Uhr

Minderausgaben und Mehreinnahmen: So will die Gesundheitsministerin die Pflegeversicherung retten


Nina Warken plant mit höheren Finanzbeiträgen von Kinderlosen, gut verdienenden Versicherten und von den Arbeitgebern. Die Kassen sollen die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger nicht mehr voll übernehmen.

Minderausgaben und Mehreinnahmen: So will die Gesundheitsministerin die Pflegeversicherung retten

Die Pflegeversicherung in Deutschland soll fitter werden, indem sie abspeckt und ihre Kräfte besser einsetzt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das seit 1995 bestehende System effizienter zu gestalten und der Pflegebedürftigkeit besser als bisher vorzubeugen. Damit will sie Finanzierungs- und Strukturprobleme der Pflegeversicherung gleichzeitig lösen. Der Entwurf, der jetzt an alle Ministerien zur Ressortabstimmung gegangen ist, liegt der F.A.Z. zusammen mit erläuternden Unterlagen vor. Ein wirkungsvoller Mitteleinsatz ist nach Einschätzung des Ministeriums dringend nötig, weil der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) schon im kommenden Jahr ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro drohe. Das wäre mehr als ein Zehntel ihrer Ausgaben. In den Folgejahren bis 2030 betragen die erwarteten Defizite 15,4 Milliarden, 16,9 Milliarden und 17,4 Milliarden Euro. Das Ministerium setzt den Finanzbedarf noch viel höher an, weil es in den vergangenen Jahren eine strukturelle Unterfinanzierung gegeben habe. Deshalb plant Warken ein Paket aus Einsparungen und Mehreinnahmen von knapp 11,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 bis zu 20,3 Milliarden Euro 2030. Damit ließen die Finanzlücken sich gemäß der Planung annähernd stopfen. Minderausgaben und Mehreinnahmen Die Finanzwirkung beruht auf Minderausgaben und Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Der wichtigste Sparbeitrag besteht darin, dass die Vergütung der Pflegeleistungen von 2028 an weniger stark an die Inflationsentwicklung gekoppelt wird und nicht mehr stärker steigen soll als die allgemeine Lohnentwicklung. Allein 2028 soll das einen Sparbeitrag von vier Milliarden Euro bringen. Eine Einsparung von zwei Milliarden bis 2,7 Milliarden Euro im Jahr will man in Pflegeheimen erreichen. Viele Bewohner dort erhalten Leistungszuschüsse von den Kassen, um ihre pflegebedingten Eigenanteile zu verringern. Im ersten Heimjahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent, er wächst mit der Verweildauer stufenweise auf bis zu 75 Prozent an. Künftig soll die jeweils nächste Stufe der Bezuschussung erst nach 18 und nicht wie bisher nach zwölf Monaten erlangt werden. Die Höchststufe einer Bezuschussung von 75 Prozent wird dann erst nach viereinhalb und nicht schon nach drei Heimjahren erreicht. Auch sollen die Pflegekassen künftig nur noch 70 statt 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen übernehmen. Anders als von den Versicherern gefordert, springt der Bund für diese „versicherungsfremde Leistung“ nicht in die Bresche. Die Entlastung für die Kassen wegen geringer Rentenbeiträge beträgt zunächst 1,8 Milliarden und später 2,1 Milliarden Euro im Jahr. Auch an der Zahl der Pflegebedürftigen setzt Warken an. Von 2027 an soll es schwieriger werden, überhaupt einen der fünf Pflegegrade zu bekommen oder höhergestuft zu werden. Pflegewissenschaftler raten dazu schon seit Jahren. Dadurch sollen die Kassen zunächst 1,3 Milliarden Euro und in den Folgejahren bis zu 4,2 Milliarden Euro weniger ausgeben. Entlastungsbudget statt Pflegegeld Statt des Pflegegelds will die Ministerin ein neues Entlastungsbudget einführen. Für neue Pflegefälle der Grade zwei und drei wird dieses in den ersten drei Monaten aber nur hälftig ausgezahlt. Das spart zwischen 900 Millionen und 1,1 Milliarden Euro. Für Personen mit Pflegegrad eins, die zu Hause leben, entfällt nach dem Entwurf der Leistungsbetrag von 131 Euro im Monat. Dieser konnte bisher auch für Haus- oder Gartenarbeiten eingesetzt werden. Die Hälfte des durch den Wegfall des Pflegegelds frei werdenden Gelds von 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro verbleibt bei den Kassen. Mit dem Rest wird ein neues Instrument für die häusliche Betreuung namens Pflegebegleitung finanziert. Es soll die Prävention stärken und die Bedürftigen sowie ihre „An- und Zugehörigen“ dabei unterstützen, die Selbständigkeit der zu pflegenden Person so lange wie möglich zu erhalten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) muss nach Warkens Plan nicht mehr Geld für die Pflege ausgeben. Er hat aber zugestimmt, bestehende Bundesdarlehen an die Pflegeversicherung zu verlängern. Das kommt den Kassen von 2028 an zunächst mit 500 Millionen und dann mit 740 Millionen Euro im Jahr zugute. Kleinere Sparposten, darunter geringere Verwaltungskosten, tragen noch einmal 350 bis 450 Millionen Euro im Jahr zur Kassensanierung bei. Auch die Einnahmen sollen steigen Warken setzt aber nicht nur den Rotstift an, sondern plant auch mit höheren Einnahmen. Im ersten Jahr der Reform, 2027, kommen auf diese Weise 3,9 Milliarden Euro zusammen. Für 2030 wird mit fast 4,6 Milliarden Euro gerechnet. Am meisten Geld spült die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende um vermutlich 300 Euro im Monat oder 3600 Euro im Jahr in die Pflegekassen. Derzeit beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5812,50 Euro. Auf Bruttolöhne bis zu dieser Höhe wird der Pflegebeitrag erhoben. Die Erhöhung der Grenze soll gemäß den Berechnungen 1,6 Milliarden bis 1,8 Milliarden Euro frisches Geld einbringen. Erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat anfallen. Zu entrichten sind die Abgaben ausschließlich von den Arbeitgebern. Sie müssten dafür künftig 1,2 Milliarden Euro im Jahr aufbringen. Kinderlose Pflegeversicherte müssen nach Warkens Plänen künftig noch stärker in die Tasche greifen. Ihr Zuschlag auf den allgemeinen Satz von 3,6 Prozent soll von 0,6 auf 0,7 Punkte steigen. Den Zuwachs trägt das Kassenmitglied allein, der Arbeitgeber wird verschont. Die Pflegekassen erhoffen sich davon in jedem Jahr Zusatzeinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro. Von 2028 an wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten eingeschränkt. Sie soll dann nur noch für Rentner, für Personen mit behinderten Kindern oder Kindern bis zu sieben Jahren oder für pflegende Angehörige gelten. Für alle anderen Lebenspartner muss der Hauptversicherte nach dem Entwurf einen Beitragszuschlag von 0,52 Punkten aufbringen. Als Elternteil mit einem Kind soll er somit künftig 4,12 statt 3,6 Prozent bis zur (neuen) Bemessungsgrenze zahlen. Lob und Tadel aus der Pflegebranche Der Gesetzentwurf stieß auf ein gemischtes Echo. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch für die Pflegekasse zuständig ist, teilte mit: „Bei der Pflege brennt die Hütte, und der vorgelegte Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann.“ Doch kämen viele Lasten „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen“. Sozialverbände sehen die möglichen Kürzungen von Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige besonders kritisch. Der Arbeitgeberverband Pflege monierte, dass die Regierung nur dort Mut beweise, wo sie andere zur Kasse bitte. Seien Pflegebedürftige finanziell am Ende, müssten die Kommunen mit der Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ einspringen.