FAZ 13.08.2026
16:52 Uhr

„Jennie’s Law“: Irland schafft Register für Gewalttäter


Ist mein Partner in der Vergangenheit schon mal straffällig geworden? Ein neues Register in Irland soll diese Frage künftig beantworten. Benannt ist es nach einem Opfer von Partnerschaftsgewalt.

„Jennie’s Law“: Irland schafft Register für Gewalttäter

Ob wir einen Partner in einer Bar, beim Sport oder über eine Dating-App kennenlernen: Ihm sieht man nicht an, ob er frühere Partnerinnen oder Partner misshandelt hat. Auch in Irland nicht. Dort aber steht das bald im Netz. Durch das neue Gesetz „Jennie’s Law“ soll es ein öffentlich einsehbares Register von verurteilten Gewalttätern geben. Das Gesetz wurde im Juli vom irischen Parlament verabschiedet. Benannt ist das irische Gesetz nach Jennifer „Jennie“ Poole aus Dublin. Siebenmal stach ihr früherer Freund am 17. April 2021 auf Poole ein, dann starb die 24 Jahre alte Mutter von zwei Kindern. Der Täter wurde am 29. April 2022 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei hatte er schon zwei Jahre im Gefängnis gesessen, weil er 2015 eine frühere Partnerin und ihre Mutter mit einem Messer angegriffen hatte. Poole wusste davon nichts. Auch ihre Familie erfuhr das erst vor Gericht – und kämpfte in der Folge vier Jahre für das neue Gesetz. Mehr als 62.000 Meldungen von Gewalt gegen Frauen und Kinder Die Organisation Women’s Aid Ireland verzeichnete 2025 in Irland mehr als 62.000 Meldungen von Gewalt gegen Frauen und Kinder, darunter Morddrohungen, Vergewaltigungen und Stalking. Das ist etwa ein Drittel mehr als im Vorjahr. Zum Vergleich: Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden 2024 in Deutschland insgesamt 265.942 Menschen als Betroffene häuslicher Gewalt registriert – ein neuer Höchststand. Mehr als 70 Prozent davon waren weiblich. Erste Ergebnisse einer Dunkelfeldstudie zeigen, dass bei Partnerschaftsgewalt weniger als fünf Prozent der Taten angezeigt werden, das Dunkelfeld ist groß. „Jennie’s Law“ sei aus einer schlimmen Tragödie entstanden, habe „aber ein riesiges Potential, andere Menschen vor ähnlichem Leid zu bewahren“, sagte Anne Clarke vom Hilfsdienst für Opfer häuslicher Gewalt im County Offaly zuletzt dem Sender RTÉ. Wie „Jennie’s Law“ funktioniert Ein Gesetz wie „Jennie’s Law“ ist in seiner Gestaltung in Europa einzigartig. In Großbritannien gibt es mit dem ebenfalls nach einem Mordopfer benannten „Clare’s Law“ zwar ein ähnliches Warnsystem. Dort kann aber nur bei der Polizei Auskunft über eine gewalttätige Vergangenheit des Partners beantragt werden, einen unbürokratischen Weg gibt es nicht. Die Aufnahme von Straftätern in das irische Register erfolgt nicht automatisch, darüber entscheidet das Gericht. Grundsätzlich ist zudem die Zustimmung der Betroffenen nötig. Hilfsorganisationen warnen dabei, sie könnten sich gedrängt fühlen, zwischen ihrer Anonymität und dem Schutz anderer entscheiden zu müssen. „Die Gesetzgebung umfasst schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung“, sagt Lisa Ann Wilkinson, Rechtsanwältin für Betroffene und Überlebende häuslicher Gewalt, dem irischen Radiosender „Newstalk“. Doch auch Straftaten wie Stalking, Belästigung oder Freiheitsberaubung fielen darunter. Nach drei Jahren können Täter beantragen, aus dem Register gelöscht zu werden. Wilkinson sieht darin ein Problem: „Wenn Frauen aus einer Beziehung geflohen sind, können sich Missbrauch und Gewalt nach der Trennung über zehn, 15 Jahre hinziehen, oft bis das jüngste Kind 18 ist. Drei Jahre sind also eine recht kurze Zeitspanne“, so die Expertin. Daran müsse gearbeitet werden. Aufklärung allein reicht nicht In Deutschland ist derzeit kein vergleichbares Verzeichnis geplant. Was aber von Juli 2027 an kommen wird, ist die elektronische Fußfessel, um Betroffene bei Hochrisikofällen vor (abermaliger) häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Mit der aktuellen Kampagne „Dein Mut findet Rückhalt“ will die Bundesregierung zudem besser über Hilfen informieren. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist anonym, unentgeltlich und rund um die Uhr erreichbar. Betroffenenverbände halten Aufklärung allein aber nicht für ausreichend. Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert etwa mehr und verlässlich finanzierte Schutzunterkünfte. In Deutschland fehlten fast 12.000 Plätze in Frauenhäusern. Täglich müssten deshalb Schutzsuchende abgewiesen werden. „Jennie’s Law“ ist das zweite irische Gesetz, welches den Namen einer Betroffenen trägt. „Coco’s Law“, benannt nach der verstorbenen Nicole „Coco“ Fox, verschärfte den Schutz vor Cybermobbing und der unerlaubten Verbreitung intimer Aufnahmen. Mit den Namen der Frauen werden aus abstrakten Straftatbeständen Lebensgeschichten. Die irischen Beispiele zeigen, dass hinter Statistiken Menschenleben stehen, die es zu schützen gilt.