Die mittelhessische Gemeinde Selters im Taunus zahlt Jägern 25 Euro Aufwandsentschädigung für jeden erlegten Waschbären. Das hat die Gemeindevertretung vergangene Woche beschlossen. Damit ist Selters laut NABU und hessischem Landesjagdverband die erste Gemeinde in Hessen, die zu einer solchen Maßnahme greift. Der Landesjagdverband Hessen begrüßt die Idee. „Die Waschbärenbejagung ist schon aus Artenschutzgründen unverzichtbar“, teilte ein Sprecher der F.A.Z. mit. Waschbären sind eine invasive Art. Sie haben keine natürlichen Fressfeinde und zerstören unter anderem die Lebensräume heimischer Wildvögel. Aber auch für die Menschen in der Gemeinde Selters (Taunus) seien sie eine Gefahr. So steht es zumindest in der Vorlage, die die Gemeindevertretung beschlossen hat. Waschbären könnten mitunter große Schäden an und in Gebäuden anrichten. „Eine konsequente Bejagung liegt daher im öffentlichen Interesse.“ Die Bekämpfung solle in Selters vorrangig dort erfolgen, wo den Jagdpächtern Vorkommen bereits bekannt sind oder gezielte Hinweise aus dem jeweiligen Revier vorliegen. Die Bejagung, insbesondere die Fangjagd, sei mit erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand verbunden, heißt es. Gemeint sind damit die Errichtung, Kontrolle und Wartung der Fallen, Entnahme und fachgerechte Entsorgung erlegter Tiere. Bislang erhielten die Jagdpächter dafür keine finanzielle Unterstützung. Die Prämie von 25 Euro je erlegtem Waschbären soll den Aufwand nun zumindest teilweise ausgleichen. In den sozialen Medien stößt das bei vielen auf Unverständnis. NABU hält Bejagung nur in Einzelfällen für sinnvoll Laut einer Sprecherin des hessischen Naturschutzbunds (NABU) ist die genaue Zahl an Waschbären in Hessen unbekannt. Allerdings belegten Studien, dass die Dichte in Nordhessen und rund um Kassel am höchsten sei. Der hessische Jagdverband teilte der F.A.Z. auf Anfrage mit, dass er eine „Zunahme der Jagdstrecken und eine Ausbreitung bis nach Südhessen“ beobachte. Im Jagdjahr 2024/2025 sind laut NABU in Hessen etwas mehr als 41.000 Waschbären erlegt worden. Abschussvorgaben wie beim Rot- und Rehwild gibt es für Waschbären nicht. Behörden könnten laut NABU also eigenmächtig entscheiden, in welchen Fällen sie eine Jagd für notwendig halten oder in welchen Fällen sie andere oder keine Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation und zu deren negativen Auswirkungen für notwendig erachten. Aus der Sicht des NABU ergibt eine Bejagung des Waschbären nur in lokal begrenzten Einzelfällen Sinn. Das teilte eine Sprecherin des hessischen NABU der F.A.Z. auf Anfrage mit. Die Waschbärpopulation sei so groß, dass immer wieder neue Tiere zuwandern würden. Der Aufwand sei also sehr hoch. Zahlreiche Studien zeigten, dass die Jagd allein nicht ausreiche, um Waschbärpopulationen nachhaltig zu reduzieren. „Der Waschbär ist ein anpassungsfähiger Generalist mit breitem Nahrungsspektrum und flexibel, was seine Habitate angeht. Er weist eine hohe Reproduktionsrate auf und eine soziale Struktur, die eine rasche Wiederbesiedlung freier Lebensräume begünstigt.“ Selbst intensive Jagd führe in vielen Regionen nicht zu einem Populationsrückgang, weil sich die Reproduktionsrate durch den Jagddruck erhöhe. Ein Sprecher des hessischen Landesjagdverbands widerspricht auf Anfrage der F.A.Z. dieser Einschätzung. „Das immer wieder vorgetragene Argument, eine intensive Jagd führe zu einer höheren Vermehrung ist wissenschaftlich nicht belegt, ebenso wie der angebliche Erfolg von Sterilisation oder Kastration.“ Was ist mit der Nilgans und anderen invasiven Arten? Die Sprecherin des NABU kritisiert auch die Kostenhöhe von Abschussprämien. Bei 25 Euro pro Tier würde die Bejagung von 400 Waschbären eine Gemeinde bereits 10.000 Euro kosten. Die Gemeinde Selters rechnet in ihrer Vorlage mit rund 100 Tieren und somit mit jährlichen Kosten von 2500 Euro für die Waschbärenbekämpfung. „Wer möchte, dass Jägerinnen und Jäger helfen, sollte diese auch unterstützen“, sagt der Sprecher des Landesjagdverbands. Laut Ansicht der Sprecherin des NABU könnten Gemeinden alternativ zur Jagd Schutzzäune für beispielsweise am Boden brütende Vögel errichten. Auch Sterilisation oder Kastration seien Möglichkeiten, mit denen außerhalb Europas bereits gute Erfahrungen gemacht worden seien. In Europa sei die Anwendung solcher Maßnahmen jedoch noch umstritten. Ein geplantes Pilotprojekt dazu in Kassel sei von den Behörden noch nicht genehmigt worden. Neben dem Waschbären ist auch die Nilgans eine weitverbreitete invasive Art. Für sie gelten gemäß einer EU-Verordnung daher die gleichen Bestimmungen wie für Waschbären. Im Jagdjahr 2024/2025 wurden in Hessen laut NABU knapp 3600 Tiere erlegt. Der hessische Jagdverband verweist auf Schäden durch Nilgänse, insbesondere in städtischen Parks oder an Badeseen, beispielsweise durch Verkotung. Laut der NABU-Sprecherin deuteten Studien darauf hin, dass die Nilgans in Hessen keine negativen Auswirkungen auf heimische Arten habe. „Deswegen ist aus NABU-Sicht die Jagd lediglich dann gerechtfertigt, wenn es um eine sinnvolle Nutzung des bejagten Tieres geht“, sagte sie. Weitere invasive Arten, die auch in Hessen bejagt werden, sind der Marderhund, die Nutria und der Mink.
