FAZ 08.09.2026
17:37 Uhr

Gesetz geht nicht durch: EU-Kommission zerrupft Weimers Streamer-Abgabe


Die Bundesregierung will Sender und Streamer per Gesetz zu Investitionen in den europäischen Film zwingen. Nun meldet sich die EU-Kommission und nimmt den Plan auseinander. Das Ganze droht zu scheitern.

Gesetz geht nicht durch: EU-Kommission zerrupft Weimers Streamer-Abgabe

Die EU-Kommission würde dem geplanten Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (MedienInvestVG) nicht zustimmen. In einem Schreiben an den deutschen Außenminister Johann Wadephul moniert Roberto Viola, Chef der Generaldirektion für Kommunikationsnetze, die geplanten Maßnahmen schränkten die unternehmerische Freiheit der Anbieter „unverhältnismäßig“ ein und ließen diesen keinen „ausreichenden Spielraum“ für ihre Entscheidungen. Die Depesche liegt der F.A.Z. vor. Der Staatsminister für Kultur, Wolfram Weimer, will mit dem Gesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett Ende Mai beschlossen hat, private und öffentlich-rechtliche Plattformen zwingen, mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in Deutschland in europäische audiovisuelle Werke zu investieren. Bei freiwilliger Erhöhung auf zwölf Prozent und der Erfüllung bestimmter Kriterien sind flexiblere Modelle möglich. Zudem sind Subquoten für die Produktion, unter anderem mit deutschsprachigen Inhalten und unabhängigen Produzenten, vorgesehen. Ursprünglich hatte Weimer eine freiwillige Selbstverpflichtung der Streamer und Sender vorgeschlagen. Die SPD aber bestand auf einem Gesetz. Das könnte sich jetzt bitter rächen. Die EU-Kommission stellt fest, dass es hier in erster Linie um eine wirtschaftliche Frage gehe. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Maßnahmen „in ihrer Gesamtheit – einschließlich der Höhe der finanziellen Verpflichtungen, der kumulativen Subquoten und der Bestimmungen über die Übertragung und den Rückfall der Rechte – eng mit dem Ziel der Förderung europäischer Werke verbunden bleiben und nicht über das zur Erreichung dieses Ziels notwendige Maß hinausgehen“. Das neue Gesetz müsse sich an der EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) orientieren. Diese diene dem Schutz der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des Medienpluralismus und der Verbreitung europäischer Werke. Die Höhe der Verpflichtung sei zu hinterfragen Des Weiteren meint die EU-Kommission, es mangele Weimers Investitionszwang an der nötigen Differenzierung zwischen den verschiedenen Kategorien von Mediendiensten. Auch sei die Höhe der Investitionsverpflichtung zu hinterfragen, diese müsse durch empirische Erkenntnisse über den deutschen audiovisuellen Markt gestützt werden. Kritisch sieht die EU-Kommission zudem die geplanten Subquoten. Diese könnten die „redaktionellen und wirtschaftlichen Entscheidungen von Anbietern“ erheblich einschränken. Auch beim sogenannten Rechterückfall, einem Aspekt, dem die Produzenten große Bedeutung beimessen, sieht die EU-Generaldirektion Änderungsbedarf. Hier ist vorgesehen, dass Nutzungsrechte nur für einen begrenzten Erstverwertungszeitraum – je nach Eigenanteil zwischen drei und sieben Jahren – übertragen werden. Das hält die EU-Kommission für unangemessen. Sie fordert die Bundesregierung auf, die kritisierten Punkte zu verändern,  „damit die nationalen Vorschriften im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht erlassen und angewendet werden“. Auch das vom Bundestag zu beschließende Gesetz muss der EU-Kommission abschließend zur Bewertung vorgelegt werden.