FAZ 16.08.2026
08:46 Uhr

(+) Entscheid des Kartellamts: Die Lücken der 50+3-Regel


Die 50+1-Regel ist ein Gegenmodell zu den Ausverkaufsplänen des Fußballs. Nach der Entscheidung des Bundeskartellamts muss die Bundesliga nun eine rechtssichere Lösung ausarbeiten, die für alle Klubs gilt.

(+) Entscheid des Kartellamts: Die Lücken der 50+3-Regel

In diesen Tagen, in denen die großen Richtungsfragen des Weltfußballs verhandelt werden, hat das Bundeskartellamt die Akte mit der etwas kleineren Richtungsfrage des deutschen Fußballs geschlossen. In der Akte steht nun keine neue, aber die endgültige Einschätzung zu einer Grundregel des deutschen Fußballs: Das Kartellamt hat kein Problem mit der 50+1-Regel, die den Einfluss von Investoren im Fußball beschränken soll. Aber es hat ein Problem damit, dass die Regel nicht konsequent angewandt wird. Dass 50+1 also in Freiburg geachtet und in Leipzig verhöhnt wird; dass die Regel in Hamburg und Dortmund gilt, in Leverkusen und Wolfsburg aber nicht.

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Sportredakteur.

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