Dazu gehöre auch die private Nutzung.
Bisher müssen lediglich kommunale Versorger und Unternehmen Wasserentnahmen genehmigen lassen. Zu den genehmigungsfreien Nutzungen zählen unter anderem die Bewässerung des Gartens oder die Wassernutzung für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb.
Diese Nachricht wurde am 12.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
