Mit dem Vorhaben sollten eingetragene Lebenspartnerschaften durch sogenannte Partnerschaftsverträge eingeführt werden. Dies wäre insbesondere gleichgeschlechtlichen Paaren zugutegekommen. Nawrocki begründete seine Entscheidung damit, dass durch das Gesetz der besondere Schutz der Ehe untergraben werde. Dies könne er als "Hüter der Verfassung" nicht akzeptieren.
Ministerpräsident Tusk äußerte sich verärgert. Das Veto des Präsidenten sei Ausdruck der Verachtung für die Menschen und ihr Recht auf Glück. Die Regelung zählt zu den Reformen, die die Mitte-Links-Koalition bei ihrem Amtsantritt versprochen hatte.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
