Das bestätigte das Bundesjustizministerium auf Anfrage des Deutschlandfunks mit Blick auf sein Reformvorhaben. Zwar soll die Kammer demnach einem Verdacht nachgehen und anschließend ihre Entscheidung begründen müssen. Eine gerichtliche Überprüfung einer Verfahrenseinstellung ist jedoch nicht vorgesehen. Ebenfalls soll keine Begründung durch die Person, die sich über einen Insolvenzverwalter beschwert, angehört werden. Die Gründe dafür nannte das Ministerium nicht.
Insolvenzverwalter können Unternehmen schließen und Vermögenswerte verkaufen. Betroffene fühlen sich solchen Entscheidungen häufig ausgeliefert – etwa wenn sie den Eindruck haben, dass Eigentum unter Wert verkauft wird. Dabei wird die Zahl der Menschen, die sich mit Insolvenzverwaltern auseinandersetzen müssen, größer: Mehr als 15.000 Firmen in Deutschland haben in den ersten sieben Monaten dieses Jahres Insolvenz angemeldet - knapp sieben Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zudem gab es im vergangenen Jahr mehr als 76.000 Privatinsolvenzen.
Bundesjustizministerium verteidigt geplante Selbstverwaltung der Insolvenzbranche
Das Ministerium verteidigte die geplante Selbstverwaltung innerhalb der Insolvenzbranche. Die Fachkenntnis der Berufsträger sei ein Vorteil gegenüber einer staatlichen Aufsicht. Abgesehen davon bleibe die Kammer der Rechtsaufsicht des Ministeriums unterstellt. Zudem könnten unabhängige Berufsgerichte die Kontrollmaßnahmen der Kammer überprüfen.
Kammern sollen sowohl die Einhaltung beruflicher Pflichten überwachen als auch die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Kritik an dieser berufsständischen Selbstkontrolle kommt unter anderem von einer Betroffenen, die sich mit einer Petition an den Bundestag gewandt hatte. Sie fordert eine unabhängige Aufsichtsbehörde sowie ein transparentes Beschwerdesystem. Der Bundestag hatte die Petition am 25. Juni an die Bundesregierung weitergeleitet, damit sie bei den politischen Beratungen über die Reform berücksichtigt wird.
Erstmals bundesweit einheitliche Zulassung für Insolvenzverwalter geplant
Die geplante Reform verantwortet Bundesjustizministerin Hubig. Die SPD-Politikerin will erstmals eine bundesweit einheitliche Zulassung und eine verfahrensübergreifende Aufsicht für Insolvenzverwalter einführen. Bislang liegt die Kontrolle vor allem bei den jeweiligen Insolvenzgerichten. Nach Einschätzung von Kritikern reicht diese wegen der hohen Belastung der Gerichte häufig nicht aus. Zudem sieht die Reform eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Grundsätzlich stößt das gesamte Vorhaben auf Zustimmung. Ob die geplanten Regelungen den Schutz von Betroffenen ausreichend verbessern, bleibt jedoch umstritten.
Derzeit liegt ein Referentenentwurf des Justizministeriums vor. Eine Anhörung der Länder und Verbände dazu läuft noch bis kommende Woche. Wann dann ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden soll, ließ das Justizministerium offen.
Diese Nachricht wurde am 16.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
