Ein Berufungsgericht in Budapest verringerte sie von acht auf sieben Jahre. Der Vorsitzende Richter begründet die Entscheidung damit, dass T. nicht mehr wie noch im ersten Urteil als Mitglied einer kriminellen Vereinigung betrachtet werde. Außerdem wurde die Zeit in der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet. Das Urteil ist endgültig. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre verlangt.
Maja T. war im Februar für schuldig befunden worden, im Jahr 2023 gemeinsam mit anderen Linksextremisten Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in der ungarischen Hauptstadt angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Prozess war umstritten, weil T. 2024 trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert wurde.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
